…Frage ist, ob bei einer inländischen Bank Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Unterlassung des inländischen Steuerabzuges aufgekommen sind oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt aufkommen hätten müssen und folglich die Mitwirkung an einer Steuerumgehung bereits für möglich gehalten wurde. Wenn der Bank bekannt war, dass…
…Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend…
…Kapitalgesellschaft "gehört". Mit EAS 1363 (die ursprünglich vergebene EAS-Nr. war 1361) sollte aufgezeigt werden, in welcher Weise bereits auf der Ebene der Bank in Fällen dieser Art gegen eine internationale Umgehung des inländischen Kapitalertragsteuerabzuges vorgesorgt werden kann. 16. August 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…unerheblich. Maßgebend ist lediglich die Einbeziehung in das KESt-Abzugssystem (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG). Beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer "unterliegen" aber mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug, gleichgültig, ob die Kapitalanlagen von inländischen oder ausländischen Banken gehalten werden…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
…deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung…
…lit. a EStG 1988 vor); eine Erklärung über das Nichtvorliegen einer inländischen Betriebstätte ist daher erforderlich. 5. Es dürfen auch sonst keine Umstände der Bank bekanntgeworden sein, die Zweifel an der Entlastungsberechtigung aufkommen lassen könnten. Kann nach dem Vorhergesagten die bestehende Entlastungsberechtigung glaubhaft gemacht werden…
… Die geschäftlichen Beziehungen, die zwei österreichische Tochtergesellschaften einer schweizerischen Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein. Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
…einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor…
…schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Fließen einer in Österreich ansässigen Bank Zinsen aus Thailand zu, so finden darauf die Bestimmungen des Artikels 11 des DBA-Thailand Anwendung. Der bloße Umstand, dass die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Kreditvergabe durch einer US-Filiale der österreichischen Bank, sonach durch eine in den…
…der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des Jahres 5 in Österreich nicht mehr besteuert…
…Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994). Werden derartige Wertpapiere von einer österreichischen Bank an einen inländischen Anleger verkauft, dann ist…
Zinsen, die einer inländischen GmbH aus einem inländischen Bankkonto zufließen, werden auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gemäß Art. 6 DBA-Deutschland-2000…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
…Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österreichische Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten…
…Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). …