Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA-Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen. Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip…
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen österreichische Grenzgänger, die bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt sind, gemäß Artikel 19 des DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Diese Rechtslage wird durch ein am 18. Jänner 1994 in Bern…
…auf die entsprechende deutsche Steuer anzurechnen. Die österreichische Quellensteuer wird gemäß Artikel 10a des am 8. Juli 1992 unterzeichneten Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland auf 15% herabzusetzen sein. Dieses Änderungsabkommen, das einen rückwirkenden Anwendungsbeginn per 1.1.1992 vorsieht, steht derzeit allerdings noch nicht in Geltung…
…hätte bereits die - für die Auslegung des Anwendungsbereiches jedenfalls relevante - Überschrift anders gestaltet werden müssen (etwa durch Weglassung des Ausdruckes "technische" oder durch Beifügung "und andere Leistungen"). Durch die aus der Überschrift folgende Anwendungsbegrenzung kann daher die Legaldefinition des Absatzes 4 nur so verstanden werden…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…