…nicht in verfahrensrechtliche Fragen ein, wie etwa die Frage unter welchen Gegebenheiten der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dies richtet sich daher ausschließlich nach inländischem Recht und zwar sowohl bei unbeschränkt wie auch bei beschränkt Steuerpflichtigen. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 besteht…
…DBA-Entlastungsverordnung die Zulässigkeit einer Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare Quellenentlastung auch ausdrücklich normiert wurde. Wurde im Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet…
…eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von…
Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…
…wenn die deutsche Gesellschaft weiterhin der Arbeitgeber bleibt; und zwar nicht nur hinsichtlich der zu 65% auf deutschem Staatsgebiet im Büro der Münchner Konzernmutter ausgeübten Tätigkeit, sondern auch in Bezug auf die zu 35% in den Schauräumen der österreichischen Tochtergesellschaft geleisteten Arbeiten. Allerdings unterliegt die…
Zinsen und Provisionen mit Zinsencharakter für einen von einer österreichischen Bank nach Deutschland vergebenen Kredit unterliegen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung; dies gilt auch für ab 1.1.1992 zufließende Zinsen für Kredite, die auf deutschen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt sind. Deutschland ist…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…
…dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich…
…BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten Vordruck erkennbar sein, dass er genau…
…Doppelbesteuerungsabkommen kann daher nicht abgeleitet werden, dass durch das DBA-Deutschland der Berechnungsmethodik des § 77 EStG 1988 derogiert wird und im gegebenen Fall das österreichische Bohrunternehmen nur deshalb zu einer von § 77 EStG 1988 abweichenden täglichen Lohnsteuerberechnung verpflichtet wird, weil ein Teil der Bezüge in…
…verstehen, sondern etwa auch geleaste Arbeitskräfte (EAS 2747), sofern sie wie eigene Dienstnehmer in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert werden und die Gesellschaft ihnen Weisungen erteilen kann. Die für die betriebliche Tätigkeit erforderlichen Betriebsräumlichkeiten müssen im Übrigen nicht im Eigentum der Gesellschaft stehen, sondern…
…Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 vorzulegen (falls eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle angestrebt wird). Der österreichische Abfuhrpflichtige nimmt diese Vordrucke ergänzend zu den vorerwähnten formularfreien Angaben über die ausländische Personengesellschaft und ihre Gesellschafter zu den Dokumentationsunterlagen. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass stets …
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
… denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA…
…tätige Architekten gilt, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Wird demnach von einer österreichischen Krankenanstalt auf Grund eines Architekturwettbewerbes über die Errichtung eines neuen Gebäudetraktes und den Umbau eines bestehenden Gebäudetraktes eine deutsche Architektengemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) mit der erforderlichen Planungsarbeit beauftragt, erlangt Österreich…
…für zur Verfügung gestelltes Fremdkapital gewertet werden, dann wird zur Vermeidung einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung österreichischer Steuern auf österreichischer Seite korrespondierend vorzugehen sein und der in der Schweiz als Fremdkapitalzinsen abgezogene Betrag als wirtschaftlicher Zinsenertrag der österreichischen Hauptniederlassung aufzufassen sein, sodass insoweit das DBA-Schweiz der…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
…die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und "eigenen Betriebsräumlichkeiten" mit "Ja" beantworten. …
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
EAS 2638 befasste sich mit dem Fall einer österreichischen Medien-GmbH, die von ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkaufte" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnete. In der EAS wurde hierzu festgestellt, dass dann, wenn mit dem ausländischen Geschäftspartner eine laufende Geschäftsverbindung…