…ist der Partnerstaat des jeweils mit Österreich abgeschlossenen DBA) betrieben. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge zwar im eigenen Namen aber auf Rechnung jener Gesellschaften erfolgen, die Eigentümer der Flugzeuge sind und deren Gesellschafter in Osteuropa, im arabischen Raum und in Afrika ansässig sind. …
Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung…
…auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von § 47 Abs. 1 und 2 EStG begründet. Dies hat zur Folge, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite…
…(hier allerdings in Bezug auf Seeschiffe) vertretenen Rechtsmeinung an, dass im Fall eines Chartervertrages (ausgenommen solche auf bare-boat-Basis) Beförderungsleistungen im Ergebnis sowohl vom Charterer als auch vom Vercharterer erbracht werden. Wird daher von einem US-Unternehmen ein Helikopter voll ausgerüstet und bemannt an…
…dann würden die hiefür erzielten Vergütungen gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 in Österreich auch der Umsatzbesteuerung zu unterziehen sein, wobei das französische Unternehmen eine Vorsteuerentlastung auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 in Anspruch nehmen kann. 28. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…unter die Zuteilungsregel des Artikels 12 des österreichisch-brasilianischen DBA, als sie der österreichischen Gesellschafterin steuerlich zuzurechnen sind. Insoweit steht der österreichischen Gesellschafterin auch ein Anrecht auf Inanspruchnahme der in Artikel 23 Abs. 5 vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung zu. Ob eine steuerlich anzuerkennende Vermietung vorliegt, wird ua…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
…DBA-Italien nur Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im "internationalen Verkehr". Soweit die Luftfahrzeuge auf einer reinen Binnenstrecke in Italien eingesetzt sind (Anfangs- und Endpunkt des betreffenden Fluges liegen in Italien), fallen die daraus erzielten Gewinne aus Artikel 8 DBA-Italien heraus und unterliegen…
Gemäß Artikel 8 Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen…
…Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von einer griechischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmers ausgeführt würde. Da jedoch der österreichische Investor das Flugzeug lediglich einmal und zwar auf Dauer an die erwähnte griechische Gesellschaft vermietet, und da es weiters offensichtlich nur diese griechische Gesellschaft ist, die den…