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EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

…der Rückzahlungsantrag gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu stellen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde allerdings das Wesen der Stückzinsen verändert. Waren sie bisher "Zinsen" und stellten sie sonach "Früchte" der zugrundeliegenden Wertpapiere dar, werden sie nunmehr als…

EAS 3188Auslegung der Wegzugsbesteuerungsklausel im DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3405-IV/4/201009.12.2010

…Erbweg auf die in Deutschland ansässige Tochter übergeht. In § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist durch das Budgetbegleitgesetz 2007 die frühere Wendung "Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen" durch die Wendung "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen" ersetzt worden…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

…die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des § 27 Abs. 3 EStG innerhalb des 10jährigen Zeitraumes erhalten. 05. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…Jahres 1998 der Besteueuerung zu unterwerfen. Sollte der Zuzug nach Österreich erst im Laufe des Jahres 1999 erfolgt sein, bestehen keine Bedenken, den Durchschnittsteuersatz des Jahres 1999 als maßgebenden Steuersatz heranzuziehen. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1916Progressionseinkünfte und Sonderausgabenhöchstbeträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/1-IV/4/0113.08.2001

…lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 319"Aus" für Zuzugsbegünstigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3404/1/1-IV/4/9320.10.1993

  Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

…des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 189Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/31-IV/4/9205.11.1992

  Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…

EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…Abs. 4 des Abkommens der ausschließlichen Besteuerung in Österreich und ist von der deutschen Besteuerung freizustellen. Beraterhonorar: Vergütungen für Beratungsleistungen, die dem ehemaligen deutschen Arbeitgeber bis Oktober 2000 auf freiberuflicher Basis erbracht werden, unterliegen grundsätzlich ab Wohnsitzverlegung nach Österreich in Österreich der Besteuerung; nur dann…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 314Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

  Durch § 103 Abs. 4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…

EAS 2397Aufwertung von Anteilen deutscher Abgabepflichtiger an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/49-IV/4/0329.12.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…würde geradezu dazu nötigen, bei Bezug steuerfreier Auslandsgewinnausschüttungen Kredite nicht mehr voll steuerpflichtig im Inland, sondern unter Ausnutzung des Steueranrechnungsverfahrens im schließlichen Ergebnis unbesteuert oder ermäßigt besteuert im Ausland zu vergeben. 12. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1914DBA-Liechtenstein gilt nicht für den Dienstgeberbeitrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0117.08.2001

…Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…

EAS 209Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/9204.12.1992

  Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden. Anders als das ab 2003 in Wirksamkeit tretende neue Doppelbesteuerungsabkommen enthält das Abkommen aus dem Jahr 1954 keine "Erwerbsklausel"; dh…