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4 Treffer1405 msnur geltende Fassungen
EAS 111Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/9206.04.1992

Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine…

EAS 835Inlandsauftritt einer niederländischen gemeinnützigen Blasmusikkapelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 44/1-IV/4/9608.03.1996

…Abs. 1 Z 1 EStG unterbleibt. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Fragen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass diese derzeit aus innerorganisatorischen Gründen nicht in das EAS-Verfahren miteingebunden werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie internationale Steuerfälle betreffen. 8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1555Deutsche Chor-GMBH mit Gastauftritten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 451/1/1-IV/4/9917.11.1999

Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für…

EAS 1403Österreichisches Musikensemble mit Deutschland-Engagements
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9814.01.1999

…Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur Unterhaltung der Zuhörerschaft auftritt deutet sicherlich auf Gewerblichkeit hin. Sollte die deutsche Steuerverwaltung der Beurteilung…