Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…würde der Transfer in die deutschen Betriebstätten wieder als Entnahmehandlung zu werten sein. Ob hierbei der Zahlungsfluss direkt von der GesmbH an die deutschen Betriebstätten der deutschen GesmbH & Co KG erfolgt oder über die inländische OHG abgewickelt wird, ist ebenso wenig relevant wie der Umstand…
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
…Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden das Verfügungsrecht über den Mehrbetrag sichert, so stellt sich diese Annahme als ein Akt der freien Beweiswürdigung dar, der weder der Schlüssigkeit noch der Übereinstimmung mit den allgemeinen…
…dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines Anwaltes untergebracht ist…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…
…der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies…
…des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben, wenn das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die…
… 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis einer ausreichenden Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen ist…
…die der österreichischen GmbH zugehen, nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG 1988), weil in diesen Zeiträumen die österreichische GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen…
…deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen…
…stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei die Kaufpreisforderung mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen ist…
…für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher Einkünfte der schweizerischen Gesellschaft. Bei diesem Sachverhaltsbild geht es daher nicht um eine Einkaufstätigkeit der österreichischen Handelsgesellschaft, die von der Schweiz aus…
Werden bestimmte abwicklungstechnische Serviceleistungen eines inländischen Bankbetriebes auf eine speziell für die Erfüllung solcher Tätigkeiten gegründete Non-Profit-Konzerngesellschaft übertragen, wobei Dienstnehmern diese Non-Profit- Konzerngesellschaft Handlungsvollmacht zur Unterzeichnung von Kreditbriefen im Namen der österreichischen Bank im Rahmen der Akkreditivabwicklung erteilt wird, dann wird nach…