Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Bezieht ein in Ungarn ansässiger Arbeitnehmer einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile…
Nach der geltenden Verwaltungspraxis werden DBA-steuerfreie Einkünfte genauso wie die nach innerstaatlichem Recht steuerfreien Einkünfte nur dann für Zwecke der Progressionsermittlung angesetzt, wenn sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz (DBA) ergibt. Wenn daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
Umstände, die hinsichtlich einer qualifizierten Beteiligung zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt…
Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
§ 31 EStG 1988 stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist (EAS 1814). Zieht daher ein in Österreich ansässiger Unternehmer, der sein Einzelunternehmen unter…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
Verlegen Deutsche ihren Hauptwohnsitz nach Österreich, dann ist es nach internationalen Usancen Aufgabe Österreichs geworden, internationale Doppelbesteuerungen zu beseitigen. Unterzieht Deutschland anlässlich des Wegzuges die im Beteiligungsvermögen des Wegziehenden enthaltenen stillen Reserven der Besteuerung, dann wird im Fall einer nach dem Zuzug in Österreich stattfindenden…
Gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien dürfen aus Argentinien stammende Zinsen nur in Argentinien besteuert werden; Österreich hat sich aber in Artikel 23 das Recht vorbehalten, solche Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Die abkommensrechtliche Zinsensteuerbefreiung steht daher nur unter einer Bedingung zu, nämlich…
Hat ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so…
Veräußert eine niederländische Gesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine schweizerische Kapitalgesellschaft und wird anlässlich der Veräußerung ein Dividendenvorbehalt zugunsten der Veräußerin vereinbart und korrespondierend in den Niederlanden und in Österreich steuerlich anerkannt (EAS 788), wird eine (nachträgliche) Gewinnausschüttung zwar der niederländischen Gesellschaft…
Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…
Die Bestimmung des § 31 Abs. 2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von…
§ 31 EStG stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist. Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die…
Veräußert eine US-Immobilien-Personengesellschaft, an der eine österreichische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, im Jahr 1997 einen Großteil ihres amerikanischen Liegenschaftsbesitzes und kann der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach US-Steuerrecht (Sec. 1031 Internal Revenue Code betr. "like-kind exchange provision") auf eine Ersatzliegenschaft übertragen werden, sodass…
Durch die von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen…
Gemäß Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Argentinien sind aus Argentinien stammende Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern…