…deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22…
…Sind sie überhöht, dann könnte Deutschland eine Erhöhung der deutschen GmbH-Gewinne fordern, die - bei Berechtigung der deutschen Berichtigungsmaßnahme - eine korrespondierende Minderung der Betriebseinnahmen der Ö-GmbH zur Folge haben müsste. Es ist aber nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage unter derartigen Gegebenheiten im Zuge einer…
Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…
…Lieferanten des Grundproduktes eine luxemburgische Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet" wird, deren Adresse sich mit jener des Verarbeitungsunternehmens deckt und die über kein Personal verfügt, sondern bei Bedarf lediglich durch einen Geschäftsführer vertreten wird. "Kann nicht nachgewiesen werden, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft ein echtes Risiko trägt oder eine…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…
…unterliegen in Österreich einer Quellenbesteuerung, die - bei Vorliegen einer von den portugiesischen Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung - auf 5% herabgesetzt werden kann. Allerdings ist vorsorglich noch auf folgendes hinzuweisen: Madeira ist als Aufnahmegebiet für steuerfreie Off-shore-Gesellschaften bekannt. In diesem Zusammenhang kann das VwGH- Erkenntnis vom…
Beschäftigen inländische Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem…
…EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch…
…Gewinne nach österreichischem Recht zu ermitteln und zwar auch dann, wenn die Hüttengewinne in der Schweiz in bloß pauschalierter Form steuerlich erfasst werden. Bei Anwendung des DBA-Schweiz ist nun Folgendes zu beachten: Der schweizerische Hüttenbetrieb stellt nicht ein schweizerisches, sondern ein österreichisches Unternehmen dar…
…Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße Transitaufenthalte ausgenommen werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung der nichtberuflichen Aufenthaltstage vermieden werden (wie zB Überfliegen des Staatsgebietes anlässlich einer Urlaubsreise). Diese Regelung kann aber nicht so verstanden werden…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Eisenbahnwaggons an ein bulgarisches Unternehmen vermietet, dann müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn…
…die Geschäftsleitung des im internationalen Verkehr tätigen Unternehmens in Österreich gelegen ist, würde sowohl die Anwendung des Geschäftsleitungs- als auch des Ansässigkeitsprinzips bei der Besteuerung der Gewinne des Luftfahrtunternehmens zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, sodass auf diesbezügliche Abweichungen in den einzelnen DBA nicht eingegangen werden…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
Auslandsverluste, die bei der Ermittlung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage kürzend angesetzt worden sind, müssen nach der im Rahmen der Steuerreform 2005 geplanten gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 8 EStG nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde. Ist ein österreichischer Abgabepflichtiger an einem deutschen…
…dies der Fall ist, müßte als Sachverhaltsfrage mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt geklärt werden. Bei Bestand einer inländischen "Lohnsteuerbetriebstätte" müßte eine Lohnabzugsbesteuerung in Österreich vorgenommen werden; andernfalls hätte die steuerliche Erfassung der französischen Arbeitslöhne im Wege von Einkommensteuerveranlagungen zu erfolgen. 07. Juni 1999 Für den…
…Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an die Subfirmen zu leistenden Vergütungen Folgendes von Bedeutung: Zunächst ist entscheidend, ob für die Reparaturarbeiten Örtlichkeiten für länger als 6 Monate zur Verfügung stehen…
…des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
…gelten, wenn die Mittel seitens der inländischen OHG nicht bei einer Bank, sondern bei einer der OHG nahe stehenden österreichischen GesmbH aufgenommen werden (fremdverhaltenskonforme Gestion vorausgesetzt). Ist der Fall indessen so gestaltet, dass die inländische nahe stehende GesmbH die Finanzmittel bei einer Bank aufnimmt, um…