…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…
Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
…wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
…Salzburger Betrieb in einer österreichischen und einer deutschen "Betriebstätte" erzielt worden sind, dann ergibt sich aus Artikel 4 DBA-Deutschland das Erfordernis einer am "Fremdverhaltensgrundsatz" orientierten Gewinnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland. Hiebei wird die Frage einer steuerlich zumutbaren Wohnsitzverlegung in den Hintergrund treten und es…
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…
Es ist wohl richtig, dass mit der Begründung eines liechtensteinischen Zweitwohnsitzes für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung…
Gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften einer in der deutschen Grenzzone beschäftigten Person nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man…
Begründet ein österreichischer Beamter auf Grund eines einjährigen Beratungsvertrages mit einem ungarischen Ministerium in Budapest einen Zweitwohnsitz und hält er sich jeweils an 4 Arbeitstagen in Ungarn und an einem Arbeitstag sowie am Wochenende in Österreich auf, dann kann keinesfalls davon gesprochen werden, dass sich…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
Verlegt ein selbständig tätiger Konsulent, der für ein liechtensteinisches Unternehmen im New Business Development im Bereich Afrika tätig ist, seinen Arbeitplatz unter Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes nach Mauritius, wobei auch die bei einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmerin beschäftigte Ehefrau nach Mauritius mitzieht, dann ist für…