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3 228 Treffer273 msnur geltende Fassungen
EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass für die Frage der Aufteilung des Arbeitslohns - anders als bei der OECD-konformen Zählweise bei der Berechnung der 183-Tage-Frist im Sinn des Art…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Nach diesen Grundsätzen ist daher auch die Frage zu beantworten…

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

  Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

…einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

…sondern nach dem sich aus § 19 EStG 1988 ergebenden Zuflussprinzip vorzunehmen. Wird daher eine Auslandsprämie, die kausal mit der im Jahr X1 in Rumänien erbrachten Tätigkeit verknüpft ist, erst nach Rückkehr im Jahr X2 ausgezahlt, dann liegt eine Sonderzahlung vor, die das Jahressechstel des Jahres…

EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…nur mit jenem Teil in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, mit dem sie auf die außerhalb Frankreichs unternommenen beruflichen Reisetätigkeiten entfallen. Der verbleibende, auf die Tätigkeit in Frankreich entfallende Teil ist nur für Belange des Progressionsvorbehaltes in die Steuererklärung aufzunehmen. Andere Überlegungen - vermutlich aber mit dem…

EAS 3038Frage der Gehaltsaufteilung bei Entsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0301-IV/4/200911.02.2009

Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich…

EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich zugeführt werden, weil die mit den Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grund der darin enthaltenen "183-Tage-Klauseln" diesen Staaten daran keine Besteuerungsrechte zuteilen. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009

EAS 1713Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/3-IV/4/0028.08.2000

…werden, welche österreichische Steuer auf die von der britischen Firma (erstes Dienstverhältnis) gezahlten Bezüge entfällt, dann würden hiezu die laufenden Einkünfte aus Großbritannien mit dem (durch die Einkünfte aus dem zweiten Dienstverhältnis erhöhten) Durchschnittsteuersatz zu multiplizieren sein. 28. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

…Kapitalgesellschaft unter Aufrechterhaltung seiner Ansässigkeit in Deutschland zum interimistischen Leiter der österreichischen Zweigniederlassung bestellt, wobei die mit seiner neuen Aufgabe verbundene Arbeit an etwa 3-4 Tagen pro Woche in Österreich und an 1-2 Tagen in Deutschland ausgeübt wird, steht gemäß Artikel 15 Abs…

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

…genannte Frist, dann erwächst in diesem Kalenderjahr ein Besteuerungsanspruch Deutschlands, der mit einer korrespondierenden Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich verknüpft ist. Von dieser - OECD-einheitlich geregelten - Zählweise ist die andere Frage zu unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben, sind Kosten einer "doppelten Haushaltsführung" abzugsfähig, weil eine Wohnsitzverlegung nicht "zumutbar" ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung erfolgen soll, um für eine korrespondierende steuerliche Behandlung zu sorgen. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2372Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 325/2-IV/4/0311.11.2003

…2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der sich unter Einbeziehung der DBA-steuerfreien Einkünfte des Jahres 2002 ergibt…

EAS 2008Inländische Dienstnehmer der inländischen Niederlassung eines britischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 704/1-IV/4/0203.04.2002

…der britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr - mit 80/220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen von österreichischer Seite Nichts entgegen zu halten sein. Unrichtig ist…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…

EAS 2009Dreiecksverhältnisse bei internationalen Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/2-IV/4/0203.04.2002

…15-Monate-Baustelle in Rumänien entsandt, dann muss Deutschland die auf die Entsendungszeit entfallenden Bezüge gemäß Art. 9 i.V. mit Art. 13 Abs. 1 DBA-Ö/D von der Besteuerung freistellen. Gemäß dem DBA-Ö/RO ist Rumänien berechtigt, die betreffenden Bezüge in jenem…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…Beträgt dieses unter Sonderausgabenberücksichtigung 124.740 Euro, ist in einem zweiten Schritt die auf dieses Einkommen entfallende Tarifeinkommensteuer zu berechnen (EStR 2000 Rz 7599) und nach EStR 2000 Rz 7600 der Durchschnittsteuersatz festzustellen. Ergibt sich dieser mit 33,28%, dann stellt dies die österreichische Steuerbelastung…