…bzw. gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland (2000) in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, nicht zum Anlass genommen werden, für die nach Deutschland zu zahlenden Pflichtbeiträge die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe abzuerkennen. 15. Oktober 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt…
…Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind und folglich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der…
…und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Ärztekammer)), die innerstaatlich § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a bzw. lit. b EStG 1988 unterliegen, so ist nach der Art der früheren Beschäftigung zu unterscheiden. Soweit die Pensionen und Bezüge für eine frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden…
…von "Arbeitslohn" im Sinn von § 25 EStG 1988 abgestellt wird, sonach auch auf die Bezieher von Ruhegenüssen). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird der Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG 1988 in gleichem Sinn aufzufassen sein, sodass ein gesetzlicher Krankenversicherungspflichtbeitrag an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung…
…2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er aufgrund des Überschreitens der in Deutschland geltenden Versicherungspflichtgrenze freiwillig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und entrichtet er diese nach…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…
…von einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Bezirksstelle Kassel der ärztlichen Vereinigung Hessen) monatliche Ruhegenüsse, dann sind diese gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits keine Lohnsteuerabzugspflicht für die Dienstnehmer…
…2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet…
…Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Nach der von Österreich vertretenen Auffassung ist für die Zuordnung von Einkünften unter den Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung…
…nicht mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische Arbeitgeber im Rahmen der "2. Säule" des schweizerischen Pflichtvorsorgesystems freiwillig höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und…
…Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung dieser Beitragszahlungen das Diskriminierungsverbot des Artikels 15 Abs. 7 DBA-Deutschland zu beachten. Da nach österreichischem Recht Arbeitgeberbeiträge…
…Da es um Qualifikationsfragen nach deutschem Steuerrecht geht, müsste eine solche Bescheinigung auf deutscher Seite von der rentenzahlenden Stelle oder von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden. Gleiches gilt für die Unfallrente; sollte eine solche Bescheinigung in Bezug auf die Unfallrente der Berufsgenossenschaft nicht beigebracht werden…
…Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die deutsche Steuerverwaltung dieses Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die betreffenden ausländischen Staaten einen solchen Raum als Betriebstätte der österreichischen Ärzte werten…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind…
…oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin wurde durch die im Inland für den inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht deshalb von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, weil der Empfänger nicht…