…unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur Abklärung auf internationaler Ebene zugewartet wird (diese Abklärung wird aber jedenfalls eine reziproke Behandlung österreichischer Vertriebsaktivitäten in Deutschland voraussetzen). 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dienstleistungsvermarktung und kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Werden von einer britischen Gesellschaft Sicherheitstransportkisten an österreichische Banken geliefert, wobei gleichzeitig ein Vertrag über die Erbringung von Wartungsarbeiten abgeschlossen wird, und werden diese Wartungsarbeiten von mehreren Beschäftigten der britischen Lieferfirma unter Nutzung von entsprechend zur Verfügung gestellten Räumen ausgeführt, dann stellen diese Räumlichkeiten eine…
…Spedition, die als Zwischenlager für die in- und ausländischen Kunden des schweizerischen Unternehmens unterhalten werden, werden im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art. 5 Abs. 3 des DBA-Schweiz anzusehen sein. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn…
…Betriebsstättenbegriffs zum Ziel hatten (EAS 2535), fanden im Jahr 2012 im Vorschlag für eine neue Z 4.2 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA ihren Niederschlag, demzufolge auch bloße Mitbenützungsrechte an Räumlichkeiten bereits betriebsstättenbegründend wirken [vgl. hierzu den unter dem Titel "Revised proposals…
…als Subauftragnehmer mit der Leistungserbringung beauftragt, dann stellen jene Räumlichkeiten, die der österreichische Auftraggeber der B-GmbH für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, Betriebstätten der B-GmbH und nicht der A-GmbH dar. Denn nach insoweit gleichgelagerter österreichischer und deutscher Auffassung - die allerdings von anderen…
…die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den…
…mit einer inländischen Handelskette eine Vereinbarung, derzufolge in sämtlichen Filialen der Kette wöchentlich an sechs Tagen jeweils für 2 bis 3 Stunden die Reinigung übernommen wird, so wird nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis noch nicht die im "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars…
…aufstellt, in die von deutschen Kunden Kleidungsstücke eingelegt und aus denen nach erfolgter Reinigung in Österreich diese daraus wieder entnommen werden, wobei zusätzlich die deutschen Unternehmen das Inkasso der Reinigungsentgelte für das österreichische Unternehmen übernehmen, dann wird der deutschen Verwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen den Auftrag, für einen belgischen Konzertveranstalter gegen ein Fixhonorar folgende Leistungen zu erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß…