…BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf…
…wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl…
…gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt…
…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…
…der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes) unbestrittenermaßen am 1. Juli 2001 nach Österreich verlegt, dann kann ein kurz darnach unvorhergesehen eingetretener Tod nicht rückwirkend dieses am 1…
…der Rechtssicherheit zukommt (VwGH 24.10.2000, 95/14/0085 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). Abgabepflichtige, die eine solche Bescheidaufhebung geltend machen, werden aber auf die damit verbundenen Verpflichtungen aufmerksam zu machen sein. Dazu gehört die Beibringung aller Unterlagen, aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist…
…dass der Sinn der im Abkommen vorgesehenen Befristung nicht in der Schaffung einer vom innerstaatlichen Recht abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz…
…für die Jahre 1993 und 1994 eine Steuerrückerstattung geltend macht, von der schweizerischen Steuerverwaltung nicht mehr als Rückerstattungsgrundlage anerkannt, so kann der Schweiz hiebei keine Rechtsverletzung vorgeworfen werden. Der Umstand, daß Österreich in reziproken Fällen auf der Grundlage von § 240 BAO eine fünfjährige Rückerstattungsfrist akzeptiert…
…es sollte daher klargestellt werden, dass beispielsweise eine Rente, die ein Franzose für den Erwerb einer Villa in Italien zu zahlen hat, auch nach Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes nicht als Sonderausgabe bei der steuerlichen Erfassung inländischer Mieteinkünften des Franzosen abgezogen werden können; denn die Berücksichtigung…
…Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht…
…Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein (Zuflussprinzip, EStR 2000 Rz 19). Dies muss sinngemäß auch für nachträglich abfließende Aufwendungen gelten. Die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten kann allerdings nicht auf das DBA-Portugal gestützt…
…aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen, kann diese nicht im Wege des in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Progressionsvorbehaltes herbeigeführt werden. Abschn. 104 Abs. 7 letzter Satz der ESt-RL 1984, der bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes im Billigkeitsweg eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten zulässt…
…hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen der ungarischen Verwaltung mit den Fremdverhaltensgrundsätzen des Artikels 9 des DBA-Ungarn im Einklang stehen. Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften) dann wäre dies jedenfalls nicht…
…am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht…
…des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es ist einzuräumen, dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber…
…diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berücksichtigung dieser Alt-Verluste entgegen. Vom Ergebnis her betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellungsgenehmigung für ausländische Betriebstättengewinne stehen, die im Ausland erhobene (vergleichbare) Steuer die Besteuerungsschwelle von 15% nicht überschreitet, führt dies nicht zum Verlust der zuerkannten Steuerbefreiung. Die ausländische Steuer muss aber einer österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer vergleichbar sein. Dies wäre etwa nicht…
…BM für Finanzen in Anspruch nehmen, werden die vorgenannten Überlegungen für die zu treffende Entscheidung Leitcharakter haben. Hat daher ein österreichisches Unternehmen Niederlassungen in Brasilien und Argentinien und ist eine Verlustvortragsmöglichkeit nach argentinischem, nicht aber nach brasilianischem Recht möglich, so kann der argentinische Verlust keine…