…in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet…
Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
…weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt, das bei Bestand eines zwischenstaatlichen Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde…
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
…Vermögensbesteuerung. Diese Betrachtungsweise gilt allerdings nicht im Bereich der Erbschaftsbesteuerung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht daher das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung einer steuerlichen Erfassung jener Vermögenswerte nicht entgegen, die auf die Beteiligung der inländischen (Mutter)Personengesellschaft an ihrer deutschen…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
…Der gemäß § 8 Abs. 3 ErbStG auf 2,5% ermäßigte Steuersatz kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit…
…Internationales Steuerrecht, Z 00-427). Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene Schenkungsvorgänge gewährt werden, die eine tatsächliche Doppelbesteuerung zur Folge haben (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-386). Werden daher zwei Grundstücke unentgeltlich übertragen, die keine wirtschaftliche Einheit (§ 19 BewG) bilden, wobei nur…
…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar…
…führt dieser Umstand gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aus. Die Sonderregelung des Artikels 13 Abs…
Hat eine in Österreich ansässige Erbin von ihrer verstorbenen Mutter in Mallorca eine Ferienwohnung geerbt und ist dieser Erbübergang in Spanien der Erbschaftsbesteuerung unterzogen worden, dann kann dieser Vorgang über Antrag in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freigestellt werden. Dies hat allerdings zur Folge…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Erbe Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag…
Überläßt eine in Deutschland ansässige Staatsbürgerin ihrer in Österreich lebenden Tochter schenkungsweise einen Bargeldbetrag von 100.000 DEM, dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner…
…Denn einerseits sind auch im österreichischen Erbschaftssteuerrecht zur Vermeidung solcher Steuerkumulierungen Steuerentlastungen vorgesehen. Andererseits hängt auch bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens nach OECD-Muster die Anwendung der Steuerfreistellungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Staat des Erben nicht von der Höhe der Steuerbelastung im Staat des Erblassers…
…Immobilienvermögen und US-Betriebstättenvermögen im Sinne der Artikel 5 und 6 DBA handelt. Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit…
…Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft, dass in diesem Fall eine Verlegung des Lebensmittelpunktes im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983, nach Österreich stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht…