…Ob die ausserhalb des Büros (z.B. bei österreichischen Kunden) durchgeführten Arbeitsleistungen funktional dem liechtensteinischen Büro zuzurechnen sind, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsdienstes beantwortet werden kann. Allerdings wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei…
…des Steuerabzuges gem. § 99 EStG unmittelbar an der Quelle erfolgen, wenn eine britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 vorliegt. In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des…
… und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt. Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung in Österreich…
…oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst dann nicht unter den Begriff der Beratungstätigkeit, wenn mit solchen Leistungen eine (untergeordnete) Beratung verbunden sein sollte (EStR 2000 Rz 7937). Eine Erstellung von Bauplänen, die Durchführung von statischen Berechnungen…
…5 EStG 1988 verwendete Begriff "im Inland ausgeübte ... Beratung" nicht nur bei gewerblich tätigen Beratern (EAS 727), sondern auch bei Freiberuflern eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit erfordert. Die noch aus EAS 2075 ableitbare Ansicht, dass der nur bei Freiberuflern gegebene "Inlandsverwertungstatbestand" bereits dem Erfordernis…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen…
…in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in Wien als bloße Schlafstelle zur Verfügung gestellten Kleinwohnung, die in keiner Weise der Berufsausübung des Konsulenten in Österreich dient, würde nicht die Qualifikation einer "Betriebstätte" zukommen. Wenn allerdings…
Wird ein österreichischer Unternehmer mit Gewerbeberechtigung "Planender Baumeister" von einem koreanischen Auftraggeber mit der Planung für diverse Hotelneubauten beauftragt, dann muss damit gerechnet werden, dass Korea auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 DBA-Korea das Besteuerungsrecht hiefür in Anspruch nimmt. Denn nach…
Die Frage, ob ein selbständiger Unternehmensberater nach Verlegung seines Büros nach Liechtenstein mit seinen betrieblichen Einkünften gemäß Artikel 14 i.V. mit Art. 23 des DBA-Liechtenstein in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es…
…in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische…
…oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr…
…Vermutung für den Bestand einer DBA-Betriebstätte sprechen. In diesem Fall müssten die der Betriebstätte zuzurechnenden Funktionen in fremdüblicher Weise abgegolten werden und folglich ein entsprechender Teil der Gewinne des deutschen Unternehmens der österreichischen Besteuerung zugeführt werden. Vermutlich würde sich hierbei eine Gewinnzurechnung auf der…
Erbringen ausländische Konzernunternehmen, die in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen errichtet sind, kaufmännische oder technische Beratungsleistungen an österreichische Konzerngesellschaften und geschieht dies ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 98 Z 3 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
…freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische Steuerpflicht auch abkommensrechtlich bestätigt, wobei gemäß Artikel 23 des Abkommens die inländische Abzugssteuer auf die brasilianische Einkommensteuer anzurechnen ist. Die hier entscheidende Frage der Einkünftezuordnung erfordert daher eine entsprechend tiefgehende Sachverhaltsuntersuchung und -beurteilung, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden…
…Kosten für Anreise, Unterbringung, Wochenendheimfahrten usw. für die beiden deutschen Mitarbeiterinnen übernimmt und zusätzlich auf Grund einer Rechnung des deutschen Produzenten diesem die Lohnkosten ersetzt, so kann aus solchen Umständen allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…zum Aufgabenkreis des Bundesministeriums für Finanzen zählt. Sollten daher weitere Fragen zur steueroptimalen Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Österreich auftreten, wird gebeten, hiefür die Beratung durch einen österreichischen Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…