Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
Unterhält eine österreichische Baugesellschaft zwei Baubetriebstätten in einem ausländischen DBA-Partnerstaat, mit dem das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungssystem vorsieht (Art. 23A OECD-MA) und erleidet die eine Baubetriebstätte einen Verlust von - 100 wohingegen die andere einen Gewinn von + 120 erzielt, dann ist…
Mit der Frage, ob Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Hat ein österreichisches Unternehmen von einem spanischen Unternehmen den Auftrag für die Errichtung und Montage einer Glasfassade übernommen, wobei im Vertrag ein Baubeginn im Mai 2003 und eine Fertigstellung im November 2003 vorgesehen war, dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte…
Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…
Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
Übernimmt ein schweizerisches Bauunternehmen als Subauftragnehmer einen Bauauftrag an einer inländischen Baustelle ohne dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Beteiligt sich eine deutsche Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach…
Nach dem derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
Wird bei einem Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat…
Errichtet eine in Italien ansässige Aktiengesellschaft in Österreich für einen Auftraggeber ein verschiebbares Dach zur Vornahme von Sanierungsarbeiten auf einer Altlastdeponie und führt sie nach Erfüllung der Werklieferung für eine Dauer von fünf Jahren monatlich den Verschub des Daches aus bzw. überwacht diesen und schult…
Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…