Nach dem derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
Mit der Frage, ob Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Übernimmt eine deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die…
Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung…
Wird einem thailändischen Elektrizitätsunternehmen von einem österreichischen Konstruktions- und Planungsunternehmen die Montage- und Inbetriebnahmeaufsicht für die Lieferung von Teilkomponenten für ein Wasserkraftwerk in Thailand angeboten und ist hierbei vorgesehen, dass die Aufsichtstätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in drei Teilabschnitten erfolgt (1 Monat…
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…
Erhält eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge für ausländische Bauvorhaben, dann wirkt die österreichische Bauplanungs-AG damit an den ausländischen Bauvorhaben mit. Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs…
Hat ein österreichisches Unternehmen von einem spanischen Unternehmen den Auftrag für die Errichtung und Montage einer Glasfassade übernommen, wobei im Vertrag ein Baubeginn im Mai 2003 und eine Fertigstellung im November 2003 vorgesehen war, dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte…
Wird bei einem Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat…