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4 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 3332Auslandsbehandlungen durch inländische Ärzte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0195-IV/4/201322.05.2013

Mit der Frage, ob Auslandsbehandlungen durch österreichische Ärzte zu einer Auslandsbetriebstätte führen können, hat sich bereits EAS 2559 befasst und angesichts der großen Sachverhaltsabhängigkeit und des Erfordernisses einer koordinierten Beurteilung in beiden betroffenen Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum…

EAS 3222Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1103-IV/4/201101.07.2011

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…

EAS 2559Auslandsbehandlungen durch inländische Ärzte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200505.01.2005

  Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die…