…Im Verhältnis zur Schweiz sieht eine Durchführungsregelung in diesem Zusammenhang generell das Rückzahlungsverfahren vor, sodass nach der derzeitigen Rechtslage kein Raum für eine sofortige Steuerentlastung besteht. Im BM für Finanzen bestehen wohl bereits seit langem Pläne, das DBA-Durchführungssystem neu zu regeln und dies mit…
…die im vorliegenden Fall 10 (1/9 von 90) beträgt, erhöht bei in Großbritannien Ansässigen zwar einerseits deren Dividendeneinkünfte (im vorliegenden Fall auf 100) ist aber andererseits auf ihre britische Einkommensteuerschuld anrechenbar (ist aber nicht erstattungsfähig). Bei im Ausland ansässigen Dividendenempfängern nimmt Großbritannien zwar keine…
…der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im Sinn des Abkommens angesehen werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die…
…die Beschaffung des Geldkapitals einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des der 25%-Klausel zugrunde liegenden Rohgewinnes darstellen. Eine von den vorstehenden Überlegungen abweichende Auslegung könnte nur nach Durchführung eines Verständigungsverfahrens mit den USA in Erwägung gezogen werden, wobei ein solches Verfahren im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft…
…50 Mio. übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der…
Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an in Österreich ansässige Gesellschafter sind nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 24. Juli 1989, AÖF Nr. 240/1989, steuerlich zu erfassen. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes, wie dieser nach § 37 Abs. 1 Z. 3 EStG für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften vorgesehen…
…10 DBA-Kanada mit höchstens 15% zu erhebende kanadische Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, der auf diese kanadischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung dieses Anrechnungshöchstbetrages sind die kanadischen Einnahmen (Bruttobetrag der Dividenden vor Abzug der kanadischen Quellensteuer) um die damit zusammenhängenden Werbungskosten (Bankdepotspesen…
…international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten der inländischen Zweigniederlassung oder dem ausländischen Stammhaus zuzurechnen sind, kann als Sachverhaltsfrage im Allgemeinen nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden. Bei Kreditgeschäften mit Dritten wird der Umstand, dass Akquisition, Bewertung, Konditionsvereinbarung…
…4 Abs. 1 letzter Satz OECD-MA nicht mehr die Voraussetzungen für eine Qualifikation als Ansässigkeitsstaat. Eine besondere Situation ergibt sich allerdings dann, wenn im DBA mit dem Hauptwohnsitzstaat (zB Großbritannien) eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die in Großbritannien zwar "resident…
…werden. Siehe auch EAS 2176 betr. Einlagenrückzahlung in die USA. Solange der rückgezahlte Betrag ordnungsgemäß im Kapitalevidenzkonto erfasst wurde, stellt auch eine Rückzahlung einer seinerzeitigen mittelbaren Einlage aus den USA (Zuschuss der seinerzeitigen "US-Großmuttergesellschaft") nunmehr eine Kapitalrückzahlung dar (Z 2.2.2 Einlagenrückzahlungserlass, AÖF…
…die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im Sinn von Artikel 10a…
…Revenue gilt für Dividendenzahlungen an Ansässige von DBA-Partnerstaaten Folgendes: Der Dividendenempfänger ist berechtigt, eine Steuergutschrift von 1/9 der Bardividenden zu erhalten (eine Bardividende von 90 vermittelt daher ein Anrecht auf eine Gutschrift der britischen Körperschaftsteuervorbelastung von 10). Ist Großbritannien - wie im Fall des…
…ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten…
…liquidiert und fließt der erzielte Gewinn von 400 mit je 200 als Liquidationserlös den beiden österreichischen Gesellschaften zu, dann stellt sich dies für diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt…
Verlegt ein Mazedonier seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er aus einem Aktienpaket, das er an einer mazedonischen Bank hält, in Mazedonien voll besteuerte Dividendenerträgnisse, dann besteht die Möglichkeit durch einen auf § 48 BAO gestützten Antrag eine Anrechnung der mazedonischen Steuer zu erwirken. 23. April…
…dem Sohn durch Vereinigung der übertragenen Aktien mit seinen eigenen Beständen eine Einflussnahme auf die Ausschüttungspolitik nach seinen Intentionen zu ermöglichen), dann spricht ein solches Sachverhaltsbild gegen eine steuerliche Dividendenzurechnung an die Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte. Eine Entlastung von der österreichischen KESt auf Grund des DBA-USA setzt…
…werden im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten Zusammenhang mit solchen Auslandstransaktionen erkennen lassen. Bei ausländischen Zinsenerträgnissen, die unter die dem Artikel 11 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen fallen, werden im übrigen nur jene Aufwendungen des Kreditgebers die durch Anrechnung begünstigten…
…dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Errichtung der Organgesellschaft fehlen oder wenn diese Gesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (zB BFH 29.1.1975, BStBl II S 553). Vorsorglich ist allerdings anzumerken…
Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass…