…dann können die banküblichen Sollzinsen deshalb nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden, weil die kreditgebende Konzerngesellschaft keine Bankgeschäfte betreibt und deshalb auch nicht den damit verbundenen Aufwand hat; aus diesem Grund hat die deutsche Verwaltung den damaligen Sollzinssatz von 10,5% auf 8,5% herabgesetzt und…
Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Errichtet eine deutsche Bank in Österreich eine Zweigniederlassung, so wird bezüglich der Frage der Eigenmittelkapitalausstattung auf EAS 728 hingewiesen. Die Gewinnabgrenzung zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung wird entsprechend den international üblichen Grundsätzen nach Maßgabe einer Funktionsanalyse vorzunehmen sein. Ob hierbei Aktivitäten…