RIS AI
6 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 781Zweijahresfrist für italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/2-IV/4/9515.12.1995

…Artikel 23 des DBA-Italien die italienische Steuer. Sollte der Lehrauftrag allerdings nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien 1992 (RZ 624) nicht zu einem Dienstverhältnis führen, sondern sollte sich diese Tätigkeit als eine freiberufliche darstellen, wird allerdings zu prüfen sein, ob dem Wissenschaftler eine "feste Einrichtung…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

  Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…Zweijahresfrist mit Semesterbeginn am 1. Oktober 2013 zu laufen und endet für alle von der Professorenklausel erfassten Betätigungen dem Abkommenswortlaut nach am 30. September 2015. Gehaltsauszahlungen für Zeiträume bis 30. September 2015 können daher nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung lohnsteuerfrei ausgezahlt werden. Wird die italienische…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…Die italienischen Lektorenbezüge sind daher in diesem Fall in Österreich im Wege der Einkommensteuerveranlagung der Besteuerung zu unterziehen. Im Regelfall wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn…

EAS 1240Landes- und Vereinszuschüsse an italienische Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 274/1-IV/4/9806.04.1998

Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…

EAS 1759Verlängerte Gastlektorentätigkeit in Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/1-IV/4/0028.11.2000

…italienischen Universität als Gastlektor tätig, dann sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese inländische Steuerpflicht besteht nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn die Bezüge dem…