…eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus; und zwar auch dann, wenn die Geschäftsführerin…
…bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen Abgaben abgeleitet werden. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind…
… und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel…
…ob eine schriftliche Vereinbarung zwischen den zwei Gesellschaften über die Arbeitskräftegestellung vorliegt, die in ihrem Inhalt dem zwischen verbundenen Unternehmen maßgebenden Fremdverhaltensgrundsatz des Artikels 5 des DBA-Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in Bezug auf den Geschäftsführer und ertragsteuerrechtlich in…
…einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte eines einheitlichen Unternehmens und…
…kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
… und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖFV. Nr. 153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel…
…Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen Zweitwohnsitz errichten…
…GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch…
…tatsächlich und ist er auf Umstände zurückzuführen, die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften…
… auch dann, wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in Deutschland ansässige Geschäftsführer nicht aber der andere (in Griechenland ansässige) Geschäftsführer eine ausreichende Verfügung über dieses Zimmer hat. Die die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindernden Geschäftsführerbezüge der…
…der einschlägigen Judikatur des BFH und des VwGH gefolgt, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979…
…muss die Einkünfteaufteilung nach den Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. Die auf die Arbeitsleistungen zugunsten der österreichischen GmbH entfallenden Gehaltsaufwendungen mindern nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen die Gewinne der österreichischen Tochter-GmbH. Gegen eine Weiterbelastung solcher Aufwendungen an die österreichische Tochter-GmbH…
… 37 Abs. 4 Z 1 lit. a auf Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht anzuwenden. Sollte die Beteiligung an der liechtensteinischen Gesellschaft in eine österreichische Kapitalgesellschaft eingebracht werden und sollten folglich die liechtensteinischen Gewinnausschüttungen nicht direkt dem österreichischen Steuerpflichtigen, sondern der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, dann wäre Liechtenstein…
… Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb…
…1 ausscheiden und der Zuteilungsregel des Artikels 8 zu unterstellen sind. Am Besteuerungsrecht Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist…
…Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Die Art und Weise…
…neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses Prinzip gilt natürlich auch in reziproken Fällen. Ist daher der in Österreich ansässige 100%-Gesellschafter einer deutschen GmbH…