Veranstaltet eine US-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit einem österreichischen Museum von März bis Ende September eines Jahres in Österreich eine Ausstellung von Ausgrabungen der antiken Vorzeit und werden hierzu örtliche Einrichtungen (Museumsräumlichkeiten) zur Verfügung gestellt, dann spricht die Vermutung dafür, dass hierdurch eine inländische Betriebstätte…
…Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Denn der bei der Kunstausstellung dem Künstler zugewiesene Ausstellungsplatz wird wegen des vorübergehenden Charakters nicht die Erfordernisse einer "festen Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung erfüllen können. Entgelte für die bei der Ausstellung verkauften und…
…auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung". Dass eine Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst ist, wurde bereits in EAS.983 zum Ausdruck gebracht. Die Einordnung des Kurators als Mitwirkenden an dieser Ausstellung schlägt sich auch…
…für die Dauer von 2 Monaten eine (gegen Eintrittsentgelt zu besuchende) Kulturausstellung, bei der Originale sowie Lithographien ausgestellt und verkauft werden, wobei die Verkaufsartikel auch Kataloge, T-Shirts, Plakate und Uhren umfassen, dann wird durch diese Veranstaltung in Österreich keine Betriebstätte im Sinn von Artikel…
…bei Künstlern zuweisen würde, kommt nicht zur Anwendung; denn diese gilt im Verhältnis zur Schweiz OECD-konform nur für die darstellenden Bühnen- und Filmkünstler, nicht hingegen für Künstler im Bereich der bildenden Künste. Anders ist der Fall hinsichtlich der deutschen Künstler zu sehen; denn hier…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…