…überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (EAS 350, EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche…
…erzielten Gewinne ein, wenn der schweizerischen Architektin hierfür eine österreichische "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff…
…Auffassung des BM für Finanzen stellen daher auch Erweiterungen und Verbesserungen einschließlich Sanierungen und Restaurierungen in bestehenden Bauwerken "Bauausführungen" dar. Daher wird auch das Verlegen von Estrichen und Fußböden sowie die Durchführung von Maler- und Fliesenlegerarbeiten, Elektro- und Haustechnikinstallationen in bestehenden Gebäuden von dem Begriff…
…den Verschub des Daches überwacht, wird dadurch keine Baubetriebsstätte in Österreich begründet. Denn weder die Schulung noch der Verschub werden als Teil der Montage zu werten sein, da sie nicht der Fertigstellung und Instandsetzung des hergestellten Werkes dienen. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2018
…5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451…
…bloßer fallweiser Mitbenutzung von Planungstischen udgl. erschöpft, dann wird auch keine inländische Betriebstätte nach Art. 5 Abs. 1 des Abkommens und folglich auch keine inländische Steuerpflicht für die gezahlten Honorare bestehen. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…mitgestaltet, sodass bei mehr als 12 monatiger Dauer nach Auffassung des BM für Finanzen eine inländische ständige Einrichtung des deutschen Architekten vorliegt. Der Umstand, dass der deutsche Architekt einen Großteil der Arbeiten an österreichische Subunternehmer weitergibt, die an ihn fakturieren (und sonach für ihn arbeiten)…
… und zwar auch dann nicht, wenn sich das österreichische Unternehmen mit Unterbrechungen immer nur maximal 3 Wochen an der Baustelle aufhält und insgesamt nur 3 Monate in der Schweiz anwesend ist. Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten…
…so wird für die Beurteilung der Frage, ob und gegebenenfalls ab wann und wie lange in den betreffenden ausländischen Staaten Betriebstätten begründet werden, nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis Folgendes als wesentlich angesehen: Bauplanung und Bauüberwachung stellen für eine Planungs-Kapitalgesellschaft eine Mitwirkung an der Bauausführung…
Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Hat ein österreichisches Unternehmen von einem spanischen Unternehmen den Auftrag für die Errichtung und Montage einer Glasfassade übernommen, wobei im Vertrag ein Baubeginn im Mai 2003 und eine Fertigstellung im November 2003 vorgesehen war, dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte…
…Veräußerungsgewinne, wenn der Spekulationstatbestand des § 30 EStG. erfüllt ist. Denn diesfalls tritt nach der "isolierenden Betrachtungsweise" gemäß § 98 Z. 7 EStG inländische beschränkte Steuerpflicht in der (subsidiären) 7. Einkunftsart ein. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
…12/2024, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland sieht vor…
…ermitteln und sodann nach Abkommensrecht zu adjustieren. Verweigert der ausländische Staat nach seinem inländischen Recht sowohl den Verlustausgleich mit dem positiven Ergebnis der zweiten Betriebstätte (eine Vorgangsweise, die nach Auffassung des BM für Finanzen einerseits nicht gegen das Diskriminierungsverbot des DBA verstößt, siehe EAS.1880…
…Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11…