…an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art…
…der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird. Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des…
…worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das…
…Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art…
…einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung auf deutscher Seite wird durch Art. 19 des DBA-Deutschland 2000 (bzw. Art. 10 DBA-1954) bestätigt. Denn Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung der beiden Staaten unterliegen der ausschließlichen Besteuerung im Kassenstaat.…
…Subsidiarität des Artikels 15 (und folglich auch die Subsidiarität der Grenzgängereinkünfteregelung) gegenüber Artikel 18 beseitigt, doch ist bei Auslegung des Abkommens aus seinem Gesamtzusammenhang heraus dieser Subsidiaritätsklausel im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende Bedeutung zuzumessen. Deutsches Krankengeld eines österreichischen Grenzgängers ist daher unter Progressionsvorbehalt von der…
…26/01, vorgenommene Auslegung des Künstlerbegriffes im DBA-Österreich/Deutschland, derzufolge Deckungsgleiche mit dem Künstlerbegriff des Art. 17 OECD-MA bestehe, setzt sich ohne jegliche Begründung über die einvernehmlich gehandhabte Übung der beiden Staaten hinweg und erscheint daher bereits aus diesem Grund nicht völkerrechtskonform. Abgesehen…
…dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im Fall eines - auch die Wochenenden einschließenden - Schichtdienstes laufend mehrere arbeitsfreie Tage anfallen, die insgesamt pro Jahr 45 Tage überschreiten. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 EStG 1988 steuerpflichtig werden, sobald der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus, weil die Arbeitgebereinzahlungen zu einer Invaliditätsversicherung zunächst nach Maßgabe des § 3 Abs…
…die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von einem Dritten (Gebietskrankenkasse…
…in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden…
…Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können, wenn sie einer freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung bei einem österreichischen gesetzlichen Sozialversicherungsträger entsprechen. Deutsche Vorsorgeeinrichtungen, die dem Kreis der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung zuzurechnen sind…
…gemäß Art. 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, sehr wohl Auslegungsrelevanz zu, von der sich aber der VwGH in seiner zitierten Aussage nicht erkennbar distanziert hat. Die in EAS 1707 vertretene Rechtsansicht wird daher auch im Lichte des zitierten…
…einzuräumen ist (AÖFV. Nr.134/1999 Z. 4). Wird dem Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich…
…Werbungskosten ausdrücklich normiert (der Umstand, dass in dieser Bestimmung von "Arbeitnehmern" gesprochen wird, bedeutet, dass auf alle Bezieher von "Arbeitslohn" im Sinn von § 25 EStG 1988 abgestellt wird, sonach auch auf die Bezieher von Ruhegenüssen). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird der Betriebsausgabenbegriff in …
…Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat Österreich) spricht allerdings der Umstand, dass sie sich als nachträgliche Einkünfte für die seinerzeit in Deutschland ausgeübte Tätigkeit darstellen; mangels besonderer Pensionsbesteuerungsregel (die jener des Art. 9 Abs. 4 DBA entspricht) muss auch an den nachträglichen Einkünften das Besteuerungsrecht nach Art…
Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist…
…wird zu beachten sein, dass die Grenzgängereigenschaft kalenderjahresbezogen zu beurteilen ist und daher grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres bestehen muss (siehe insbesondere die 45-Tage-Regel in AÖFV. Nr. 283/1986). 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach welchem der "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 OECD-MA im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12…
…Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der…