…inländische Körperschaftsteuerpflicht des Vereins erkennen. Denn nach Artikel 7 aller mit EU-Staaten auf OECD-Grundlage abgeschlossener Abkommen darf ein im DBA-Ausland ansässiges Unternehmen (hier: der die Veranstaltung abhaltende ausländische Verein) nur dann der Körperschaftsbesteuerung in Österreich unterzogen werden, wenn diese Einkünfte durch eine…
Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Die Frage, ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Durch den BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die…
Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…
…als auch hinsichtlich der erzielten Umsätze der inländischen Besteuerung. Auf Grund der meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen kann der ausländische Vortragende aber eine Entlastung von der Einkommensbesteuerung verlangen (dies gilt allerdings nicht für eine Unterrichtstätigkeit der in Deutschland ansässigen Vortragenden; ferner würde für die in den USA…
Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…
…Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Fließen Künstlereinkünfte aus Deutschland durch eine österreichische Kapitalgesellschaft in die Hände von Künstlern, dann unterliegt die Kapitalgesellschaft mit ihren Einkünften nach Maßgabe des Artikels 17 Abs. 2 DBA-Deutschland (unechter Künstlerdurchgriff) der deutschen Besteuerung. Und zwar gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 17 Abs. 2 nicht…
Wird von einer deutschen Rundfunkanstalt im Jahr 2003 in Österreich ein Open-Air-Konzert veranstaltet, für das von dem deutschen Veranstalter Stars aus Deutschland, USA und Großbritannien verpflichtet werden, unterliegen die den mitwirkenden Künstlern zufließenden Vergütungen der österreichischen Besteuerung; diese Steuer ist von der deutschen…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen den Auftrag, für einen belgischen Konzertveranstalter gegen ein Fixhonorar folgende Leistungen zu erbringen: Anmietung eines Konzertsaales, Werbung (Plakatierung, Inserate), Kartenverkauf, Magistratsanmeldungen, Organisation der Security, Ablieferung der Kartenerlöse unter Abzug der Aufwendungen und des Fixhonorars, und kommt dem österreichischen Unternehmen tatsächlich bloß…
Ausländische Gastvortragende, die von einer österreichischen GmbH zur Abhaltung von Vorträgen verpflichtet werden, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von…
…den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und auf diese Art und Weise daran mitwirken. Auch ausländische Produktionsfirmen, die komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem deutschen Unternehmer (Ausstatter) einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, für eine Konzertveranstaltung in Österreich eine Reihe von Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht…
Gemäß Artikel VII Abs. 9 lit. a des Abkommens der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschafsförderung (Weltbank), BGBl. Nr. 105/1949, sind die "auf Grund dieses Abkommens genehmigten Operationen und Transaktionen" der Bank frei von jeder Besteuerung. Unter diesem Ausdruck wird nicht nur das…
…inländischen Sportveranstaltung Honorare an eine Assistenz leistende niederländische Gesellschaft gezahlt hat (EAS 657); einer solchen Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Unternehmens steht auch Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt…