Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die…
Ein österreichisches Unternehmen, das Informator-Tafeln (Tafeln mit großem beleuchtetem Orts- und Umgebunsplan von Touristengebieten, Anlagenbeschreibungen in vier Sprachen, Teilnehmerfeldern mit Beschreibung der Hotels, Gasthöfe und Restaurants mit Foto und Leuchtanzeige freier Zimmer und Appartements, samt Telefon und PC sowie der Einspielungen von touristischen Informationen…
Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…
Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
…Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung…
…die Rückerstattung der schweizerischen Dividendensteuern geltend machen; in diesem Fall wäre aber eine Einzelrückerstattung gegenüber den österreichischen Zertifikatsinhabern ausgeschlossen (siehe BMF-Erlass vom 19.8.1960, Zl. 53.467-8/1960). 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 sowie gemäß Artikel 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens vom 24…
Bezieht eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum…
…die DBA-konforme Steuerentlastung einerseits die Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt und andererseits die Möglichkeit eines Rückzahlungsverfahrens beim Finanzamt Eisenstadt. Die Steuerentlastung kann im Wege eines Veranlagungsantrages gemäß § 97 Abs. 4 EStG beim Wohnsitzfinanzamt herbeigeführt werden, wenn die für Kapitaleinkünfte geltende Grenze des § 39 Abs…
…diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so spricht vieles dafür, dass diese bloß "Hilfsstützpunkte" im Sinn der mit den genannten Staaten abgeschlossenen DBAs sind (Art. 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR, Art. 5 Abs. 4 lit. f DBA-Bulgarien, Art. 5 Abs. 3 lit…
Verlegt ein Italiener nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich, so werden auf Grund des DBA-Italien die Besteuerungsrechte an den italienischen Kapitalerträgen und der Sozialversicherungspension wie folgt zwischen Österreich und Italien aufgeteilt: Italienische Bankkontozinsen: Italien ist gem. Art. 11 DBA-Italien berechtigt, eine Quellensteuer…
…wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen. Bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns im Jahr 2000 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen…
Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von…
…Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung zu gewähren, müsste erforderlichenfalls im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen keine Kapitalertragsteueranrechnung durch Antrag gem. § 97 Abs. 4 EStG beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erwirkt werden kann (siehe auch EAS 302). 24. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in…
…DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass eine "ausreichende Dokumentation" nur vorliegt, wenn dem…
…reached between Canada and Austria. Royalties are taxable in Canada", so kann eine derartige, offensichtlich auf die Bestimmungen des österreichisch-kanadischen DBA bezugnehmende Erklärung durchaus noch als DBA-konforme Ansässigkeitsbescheinigung angesehen werden. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr. 200/1994). 7. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…