Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
Im Allgemeinen wird man sich nicht damit begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile…
Hat ein österreichisches Unternehmen die Entgelte an einen in der Schweiz ansässigen Konsulenten der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische DBA dar), dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer…
Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
Wurde im Rahmen einer ungarischen Betriebsprüfung, die bei der ungarischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine US-Künstlergruppe engagiert, die in der Form einer Mitunternehmerschaft konstitutiert ist, dann kann auf der Grundlage von Artikel 17 des DBA-USA und der Ziffer 2 des Erlasses vom 15.4.1999, AÖFV. Nr. 111/1999, eine Freistellung von…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…