Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand, dass das Gebäude nach 30 Jahren (also nach Ablauf…
…dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt, so wird durch diese Vorgänge allein keine inländische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen in Österreich begründet. Auch die Räume einer…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft ihre 10% übersteigende Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der…
…vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48…
…AG zur Versendung an die Kunden (ca. 20 LKW-Lieferungen pro Tag) verbracht werden, dann deutet dies alles bereits darauf hin, dass die mit dem Vertrieb zusammenhängenden Funktionen schwerpunktmäßig nicht in der Schweiz, sondern in Österreich ablaufen dürften. Die Richtigkeit dieser Vermutung erscheint weiters bestätigt…
Veräußert ein in der Schweiz ansässiger schweizerischer Staatsbürger eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt entsprochen werden müssen, wenn aus einer bisher auf eigene Rechnung produzierenden und vertreibenden Gesellschaft eine solche…