…Netto-)Fruchtgenussrecht ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds…
…es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine Steuer handeln, die an Stelle der "Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen", erhoben wird. Dabei ist maßgeblich, ob beide Abgaben einen gleichartigen Steuergegenstand haben und somit vergleichbar sind (vgl. Ausführungen dazu in…
…unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft, richtet sich nach deutschem Steuerrecht; diesbezügliche Auskünfte müssten auf deutscher Seite eingeholt werden. Handelt es sich bei der deutschen KG um eine…
…dann kann der Wegzug des Sohnes in die USA keine Wegzugsbesteuerung auslösen, weil diesfalls durch das Doppelbesteuerungsabkommen kein österreichisches Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung verloren geht. Allerdings besteht diesfalls im Veräußerungsfall das Risiko einer unbehebbaren Doppelbesteuerung, wenn und soweit nach US-Recht der Veräußerungsgewinn dem…
…1988 vor. Nach der Schenkung kann es zu einer (beschränkten) Steuerpflicht beim Beschenkten beispielweise dann kommen, wenn dieser die Beteiligung veräußert (steuerpflichtig gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988) oder wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr unmittelbar…
…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der…
…der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der…
…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsgesellschaftern dann für möglich gehalten wurde, wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in diesem Fall würde nicht der zivilrechtliche Eigentümer der Beteiligungen, sondern der Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte die Nutzungsmöglichkeiten nach seinen…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…die Vermögenswerte in einen Trust auf der Insel Jersey einbringen kann. Vorauszusetzen ist aber, dass sich hinter der "technischen Hilfeleistung", die die seinerzeitige Geschenkgeberin bei der nunmehrigen Vermögenstransaktion leisten muss, nicht ein Widerruf der seinerzeitigen Schenkung und nunmehr eine neuerliche Schenkung an den Trust verbirgt.…
…Bestimmung der Besteuerungsdurchgriff nur im Fall von Kapital- und Genossenschaften unterbleibt. Bei Personengesellschaften kann daher die österreichische Verwaltungspraxis - zumindest in den vom Abkommen erfassten Erbfällen - zu internationalen (positiven und negativen) Qualifikationskonflikten führen. Um solche Besteuerungskonflikte möglichst in engen Grenzen zu halten wird die in der…
…Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis wie Dividenden behandelt werden. Das Abkommen lässt nicht erkennen, dass ein und derselbe Abkommensbegriff, nämlich der Begriff "Kapital", in Artikel 10 und Artikel 13 eine unterschiedliche Bedeutung haben sollte. Im Übrigen soll durch Art. 13 Abs…
…eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in welcher Höhe eine irische Schenkungssteuer anfällt, müsste bei…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…