…nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite…
…S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines…
…Diese Gewinnaufteilung wird auf der Grundlage der Funktionen vorzunehmen sein, die in der österreichischen Baubetriebstätte und in den deutschen Stammhäusern ausgeübt worden sind. Hiebei wird auch zu berücksichtigen sein, welche Funktionen das inländische Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen…
…Einkünften, die aus Quellen des anderen Staats zufließen, auch dem Quellenstaat ein betragsmäßig unbeschränktes Besteuerungsrecht zu. Somit wäre bei einem in Australien ansässigen Veräußerer die Besteuerung seiner Beteiligung an einer österreichischen GmbH auch dann in Österreich steuerpflichtig, wenn sich das Besteuerungsrecht nicht auf Art. 13…
…ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der tatsächliche Veräußerungsgewinn erfasst wird und zu…
…Das Quellenbesteuerungsrecht darf indessen nicht vom Veräußerungserlös (110), sondern nur vom Veräußerungsgewinn (10) erhoben werden. Die israelische Steuer ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 des Abkommens auf die Einkommensteuer der österreichischen Personengesellschafter anrechenbar. Wird nun in der weiteren Folge die von der KG erworbene Liegenschaft…
…gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für…
…stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs…
…wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde) nicht im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, weil nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Grund des besonderen Steuersatzes keine progressionserhöhende Wirkung entfalten (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Bundesministerium für Finanzen, 29…
…auf der Ebene des Abkommensrechtes beibehalten; dies führt dazu, dass die Veräußerung der Anteile an der Personengesellschaft keinen in Ungarn steuerlich erfassbaren Vorgang bewirkt. Denn einerseits hat - aus ungarischer Sicht - keine Veräußerung der ungarischen Liegenschaft stattgefunden, weil in den Eigentumsverhältnissen keine Änderung eingetreten ist und…
…aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich mit der Beurteilung dieser Fragen in einem (reziproken) ungarischen Fall bereits EAS 2895 befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Mietrechtsveräußerungen von Artikel 13 Abs…
…2 oder 3 des Abkommens erfüllt sind. Nach Artikel 13 Absatz 2 wird Österreich das Besteuerungsrecht belassen, wenn das Aktivvermögen der österreichischen AG "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen stammt. Bei der maßgebenden Wertermittlung wird nicht auf die Buchwerte, sondern auf die Verkehrswerte (Teilwerte…
…dann stellen die inländischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten des anteilsveräußernden deutschen Gesellschafters dar (BFH v. 16.10.2002, BStBl. II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher…
…verkauft wird (der gesellschaftsrechtliche OHG Anteil an eine österreichische KG und der Anteil am Immobiliensondervermögen an eine GesmbH) der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht entgegensteht. Der Umstand, dass an der erwerbenden KG wieder die beiden Brüder beteiligt sind, hindert im Hinblick auf die in Abschn…
…der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann, wenn die Grundstücke zum Betriebsvermögen der seinerzeit enteigneten ostdeutschen KG gehörten. Allerdings ist zu beachten…
…1 DBA-Ungarn seinerseits auf die in Artikel 6 Abs. 2 des DBA enthaltene Definition des unbeweglichem Vermögens verweist und weil dort auch "Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen" angeführt sind, zu denen daher - auf der Ebene des Abkommensrechtes - auch die Rechte aus Untermietverträgen an unbeweglichem Vermögen…
…stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Diese Beurteilung, wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen…
…auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen hat. Es ist wohl richtig, dass Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ö/Ungarn das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung einer Inlandskapitalbeteiligung bei einer in Ungarn ansässigen Person Ungarn zuteilt und dass diese Gegebenheiten aus der Sicht des…
…Artikel 11 Abs. 2 eine Immobilienklausel die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem…
…deutschen Wegzugsbesteuerung unterworfen wurde, wobei ein deutscher fiktiver Veräußerungserlös von 950.000 DM zum Ansatz kam, wird zu prüfen sein, ob auf österreichischer Seite dieser Bewertung gefolgt werden kann und dieser Betrag als gemeiner Wert aus Anlass des "Eintrittes in das österreichische Besteuerungsrecht" angesehen werden…