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5 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
EAS 2115Einmalentgelt für die Überlassung der Bildrechte eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/3-IV/4/0201.10.2002

…wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles Wirtschaftsgut (zB eine gewerbliche Erfahrung) einem anderen zur ausschließlichen Nutzung übertragen wird und "wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht" (siehe VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Im…

EAS 3160Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1769-IV/4/201019.07.2010

…ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten "Anpassungsregelungen") nicht dazu führen, dass die in der EAS als "Kaufpreisteilbeträge" bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG 1988 oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG 1988 darstellen. Bundesministerium für Finanzen, 19…

EAS 2994Aufteilung der Aktienoptionsgewinne bei grenzüberschreitender Arbeitsausübung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1926-IV/4/200823.07.2008

…lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat.   Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2008

EAS 3273Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/201220.04.2012

…liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen…

EAS 3215Ablösezahlungen des Untermieters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/201111.05.2011

…gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein Anwendungsfall des Artikels 21 DBA-Italien vor. Bundesministerium für Finanzen, 11. Mai 2011