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EAS 1989Mitglieder des Beirates einer schweizerischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 332/2-IV/4/0229.01.2002

  Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…

EAS 3356Aufsichtsräte einer Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0749-VI/8/201421.11.2014

…iSv § 22 Z 2 EStG 1988 handeln. Allerdings fallen solche Vergütungen weder unter den im EStG noch unter den im DBA-Deutschland verwendeten Begriff der "Aufsichtsratsvergütungen". Dies ergibt sich aus EStR 2000 Rz 5266f: Aufsichtsratsmitglied iSd § 22 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 ist, wer…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat der deutschen Gesellschaft entsandt, und wird auf deutscher Seite die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1…

EAS 826Deutsche Mitglieder des Beirates einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9605.03.1996

  Besitzt die österreichische Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer…

EAS 2982Aufsichtsratsbezüge aus Bulgarien nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1572-IV/4/200811.06.2008

Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst…