Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…
Wurde bei einer österreichischen KG, die als internationales Handelsunternehmen tätig ist, ein Aufsichtsrat eingerichtet, bei dem beschränkt steuerpflichtige und in Deutschland ansässige Personen eine Aufsichtstätigkeit ausüben, die ihrer Natur mit jener eines Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so wird es sich bei den hierfür bezogenen…
…eine natürliche Person von der Hauptversammlung als Aufsichtsrat gewählt werden konnte. Fließt die Aufsichtsratsvergütung in einem solchen Fall eines entsandten Dienstnehmer-Aufsichtsrates demnach der entsendenden Kapitalgesellschaft zu und gelangt das Entgelt für die Aufsichtsratstätigkeit lediglich mittelbar in Gestalt des Arbeitslohnes in die Hände des Aufsichtsratsmitgliedes…
Besitzt die österreichische Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer…
Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst…