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4 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 1114Inlandsauftritte französischer Künstler im Wege deutscher Konzertveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9721.07.1997

…bejaht, der im Rahmen einer inländischen Sportveranstaltung Honorare an eine Assistenz leistende niederländische Gesellschaft gezahlt hat (EAS 657); einer solchen Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Unternehmens steht auch Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der…

EAS 1658Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/4-IV/4/0016.05.2000

…Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht…

EAS 83Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/9229.01.1992

…dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise müssten für Zwecke der österreichischen Abgabenbehörden bereitgehalten werden. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 1357Französische Austauschassistentinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/9-IV/4/9803.11.1998

…österreichischen Hochschule studiert haben, wenn sich ihr Inlandsaufenthalt daher insgesamt auf einen zwei Jahre übersteigenden Zeitraum erstreckt. Die Steuerfreistellung setzt allerdings die Beibringung einer von der französischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus. 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: