…von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen. Wird geltend gemacht, dass auf Grund der VO 1408/1971 dieser Steuerpflichtige weiterhin den Bestimmungen des österreichischen Sozialversicherungsrechtes unterliegt, dann ist entscheidend, ob - und gegebenenfalls in welchem Ausmaß - die Höhe des Krankengeldes durch die Arbeit in…
…Tage-Klausel" untersagt wird. Sollte hingegen das innerstaatliche tschechische Recht in europarechtlich verträglicher Weise von der österreichischen Rechtslage abweichen und im Fall einer Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als "wirtschaftlichen Arbeitgeber" werten, dann würde in diesem Fall durch Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ein Qualifikationskonflikt ausgelöst…
…der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft und nicht die ungarische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz 923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen die Kriterien des Erlasses AÖF Nr…
…Anrainerstaaten der Donau abgeschlossen worden sind, ergibt sich aus den dem Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen, dass stets der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers, sonach Österreich, das Besteuerungsrecht besitzt, weil die Arbeitsausübung in den DBA-Vertragsstaaten die 183 Tage Frist des Artikels…
…besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr. 200/1994). 7. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht…
…zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In gleicher Weise besteht für den Gesamtbezug Dienstgeberbeitragspflicht, da gemäß § 41 Abs. 1 FLAG ein zur Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für…
…hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen Bezugsteile eine Doppelnichtbesteuerung ergeben, da Großbritannien zu jenen Staaten gehört, die bloß auf "Remittance-Basis" besteuern und Österreich daher im Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht an den nicht nach Großbritannien überwiesenen Bezügen belässt; dieses DBA-Besteuerungsrecht kann bei Aufgabe des…
…der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer entbunden ist. Es ist wohl richtig, dass Ziffer 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 (und ihm folgend AÖFV. Nr. 87/1993) für Fälle der Arbeitskräftegestellung bestimmte Kriterien aufstellt, nach denen der…
…Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur dann, wenn Deutschland auch tatsächlich eine steuerliche Erfassung dieser Bezugsteile vornimmt (siehe die "subject-to-tax-Klausel" in Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages…
…zunächst in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung…
…bei der Auslegung der übrigen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird. Gemäß dieser Verständigung werden die Vergütungen dann von einer Betriebstätte getragen, wenn die in diese Betriebstätte entsandten Arbeitnehmer in den Personalstand dieser Betriebstätte integriert werden. Diese Integration kann auch bloß vorübergehender Natur sein. In der österreichisch…
…zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug…
…Unternehmen den Arbeitnehmer auch über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das österreichische Unternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen…
…195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland (AÖF Nr…
…worden (siehe AÖFV Nr. 103/2000): "Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LStR 1999 Rz 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens Österreich zu…
…mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland ist indessen das Besteuerungsrecht für den "Deutschlandanteil" Deutschland zugewiesen. Ob unter diesen Gegebenheiten der deutsche Arbeitgeber zu Recht…
…ist der österreichische Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 berechtigt, jene Bezugsteile vom österreichischen Lohnsteuerabzug freizustellen, die auf berufliche Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen. Das Verlangen der Dienstnehmerin auf vollständige Steuerbefreiung in Österreich wegen Unterschreitens der 183-Tage-Frist des Art…
…3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969 unvereinbar, wenn Deutschland ohne Rechtsgrund dem Arbeitgeberbegriff in Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens einen anderen Sinn beimisst, als ihm nach dem Recht beider Staaten…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…