…157/1998, besteht im Fall einer Antragsveranlagung keine Verpflichtung, die von der Endbesteuerungswirkung erfassten übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…000 - 150.000) vorzuschreiben. Hätten allerdings die belgischen Zinsen in den Vorjahren den Verlustvortrag nicht gekürzt, dann stünden noch 8 Mio. EUR an Verlustvorträgen zur Verfügung und es wäre daher im Veranlagungsjahr 2005 - unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze - nur 25% des Einkommens, sonach 750.000, steuerpflichtig…
… 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Auch im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher…
Liegt die Umsatzrendite eines schweizerischen Tourneetheaters bei rund 14% und erzielt dieses Theater für ein z.B. mit einer Gage von S 100.000,- dotiertes österreichisches Gastspiel einen Gewinn von lediglich S 14.000,-, so ist durchaus einzusehen, dass dieses Theater seine weitere kulturelle Betätigung…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…einer Veranlagung besteht". Diese Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung…
…ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das Finanzamt BEO in DBA-Fällen auch dann als gerechtfertigt anzusehen ist, wenn anstelle eines (möglichen) Veranlagungsantrages ein Rückzahlungsantrag gestellt wird. Im Rückzahlungsverfahren kann indessen keine fiktive Steuerveranlagung durchgeführt werden. Das Rückzahlungsverfahren ist daher nur für jene Steuerabzugsfälle geeignet, in…
Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
…wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu…
Ergibt sich für einen österreichischen Steuerpflichtigen (bei ausschließlicher Anwendung des österreichischen Steuerrechtes) infolge von Auslandsverlusten ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung…
Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines…
…die abzugsfähigen Auslandsverluste damit den Veranlagungsfreibetrag: Betragen die österreichischen, nicht-lohnsteuerpflichtigen Einkünfte 1000 und sind Auslandsverluste in Höhe von 200 angefallen, dann ergibt dies nicht-lohnsteuerpflichtige Einkünfte von 800, die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe…
Gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach…
…0014 im Rahmen einer Veranlagung eine Anrechnung der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge nur insoweit in Betracht kommen, als die Abzugssteuern eine Vorentrichtung der Einkommensteuer darstellen; davon kann aber nur gesprochen werden, wenn der Steuerabzug von Einkünften erfolgte, die im Wege der Veranlagung zu einer Einkommensteuerschuld…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
Unterliegt eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH und in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig ist, der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom…