In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt auch eine ausreichend nachvollziehbare…
…die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. 27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings nur, "wenn keine Anrechnungsmöglichkeit im Rahmen einer Veranlagung besteht…
…im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur…
…dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet…
…österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…
…diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wird, dass kein Entlastungsverfahren nach § 240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet dieser Entlastungsweg sämtliche endbesteuerten Kapitalerträge miteinzubeziehen, also auch die inländischen…
…Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. Entspricht der bereits in EAS 768 vertretenen Auffassung. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an…
…inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau mit § 13a AVOG so ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das Finanzamt BEO in DBA-Fällen auch dann als gerechtfertigt anzusehen ist, wenn…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO…
…an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 BAO in Verbindung mit § 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs. 3 BAO gestützter Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt (§ 13a AVOG) eingebracht werden. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…