…56/1995, "MTR-VO") zu prüfen, ob die österreichische GmbH bei einer Gewinnausschüttung an ihre beiden Anteilsinhaberinnen von der Einbehaltung der KESt absehen kann. Im Falle von Missbrauch iSd § 22 BAO steht die Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zu und es darf…
Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im…
Werden von einer deutschen Holding-GmbH, die Tochtergesellschaft einer österreichischen Familienholding-GmbH ist, Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften bezogen und wird die Zurechnung der Dividenden an diese deutsche Holdinggesellschaft von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (vgl. Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27 S. 73, und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, seine Ansässigkeit nach Thailand, geht dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach…
Hat eine österreichische Holding-GmbH, an der 5 in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt sind, eine deutsche Holding-GmbH errichtet, die ihrerseits eine mehr als 10-prozentige Beteiligung an einem großen deutschen operativen Familienkonzernunternehmen hält, dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA-Liechtenstein auf diese liechtensteinische…
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
Ermöglicht eine französisch beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem…
Hält eine schweizerische Aktiengesellschaft (CH-AG) im Rahmen einer finanzamtlich offengelegten Treuhandschaft über einen österreichischen Treuhänder eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH), dann ist die an den Treuhänder überwiesene Gewinnausschüttung der Ö-GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht dem Treuhänder, sondern grundsätzlich…
Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…
Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…