…Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt, dann wäre es denkbar, dass sich Österreich einer von der italienischen Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen Rückkehr zum Wohnsitz wäre aber für die Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend.…
…auf Grund des Abkommens in Frankreich besteuert werden dürfen. Wenn aber - zum Unterschied von der Situation auf österreichischer Seite - auf Seiten Frankreichs ein Gesellschafterdienstnehmer nach wie vor als unselbständig tätig eingestuft und auf ihn folglich nicht Artikel 14, sondern Artikel 15 DBA-Frankreich angewendet wird…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…
…Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
Wird ein in Tschechien ansässiger Tscheche von einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und übt er einen Teil seiner dienstlichen Tätigkeit (Erarbeitung von Unternehmenskonzepten) in Heimarbeit an seinem tschechischen Wohnsitz aus, so ist jener Teil des Arbeitslohnes, der auf die in Tschechien ausgeübte Arbeit…