Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…
Wird unter 50-prozentiger Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft (dGmbH) von einer österreichischen Kapitalgesellschaft (öGmbH), die nach außen als Bauherr fungiert, ein Speichersystem mit Obertag- und Untertagbauwerken sowie Leitungsverbindungen zwischen den Lagerstätten errichtet, dann sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende…