…Drittstaat (nämlich der Schweiz) ansässig ist. Damit liegt für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein, der im Anwendungsfall des Art. 10 durch den Betriebstättenvorbehalt herbeigeführt wird, demzufolge dem Betriebstättenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht…
…hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: