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EAS 729Strafrechts- und Vollstreckungsamtshilfe im Verhältnis zu den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/26-IV/4/9509.10.1995

  Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…

EAS 1447Vollstreckungsamtshilfe zugunsten der USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 482/1-IV/4/9910.05.1999

Es ist wohl richtig, daß Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als…

EAS 654Amtshilfe zwischen Österreich und Tschechien in Verrechnungspreisfragen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 834/1/1-IV/4/9512.06.1995

  Vertreibt eine österreichische GmbH mit einer konzernzugehörigen Holding-AG in der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

  Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…

EAS 909Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/2-IV/4/9612.07.1996

  Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…

EAS 1629In Österreich nichtansässige Kunden inländischer Banken mit US-Kapitalerträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/0028.03.2000

Ist für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach…

EAS 332Anrechnung der amerikanischen "Alternative Minimum Tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2270/1/1-IV/4/9304.11.1993

  Ist ein amerikanischer Staatsbürger nach Österreich zugezogen und durch den österreichischen Wohnsitz in Österreich und durch die US-Staatsbürgerschaft auch in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, so sind nach Artikel XV des DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

Wird von einem deutschen Staatsbürger mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ein Dienstvertrag mit der österreichischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft abgeschlossen, und erfordert die Dienstausübung auch zeitweilige Aufenthalte in Deutschland, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…

EAS 430Nutzung der Großrechenanlage der inländischen Muttergesellschaft durch Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/3/1-IV/4/9421.04.1994

Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…

EAS 1440Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/9922.04.1999

Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und es kann demzufolge solange von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…

EAS 1614Treaty-override durch die brasilianische Steuergesetzgebung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/1-IV/4/0009.03.2000

Bezieht ein österreichisches anlagenerrichtendes Unternehmen im Rahmen der Errichtung einer Werksanlage in Brasilien Vergütungen für technische Assistenzleistung, dann fallen diese Unternehmenseinkünfte unter Artikel 7 des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens und sind - soferne sie nicht einer für Zwecke dieser Dienstleistungen in Brasilien unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen sind - in…

EAS 780Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/9515.12.1995

  Wurde von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gemeinsam mit einem österreichischen Gesellschafter in Österreich eine GmbH & CO KG errichtet, die das Verlagsgeschäft betreibt und Lizenzeinkünfte aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der Schweiz, Großbritannien, USA…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Kapitalgesellschaft für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…