…Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…dem Dienstverhältnis dar. Erfolgt der Verkauf am 30.6.1994 zu einem Marktpreis von US $ 42,00, so liegt in einem solchen Fall neben dem im Jahr 1993 zugeflossenen Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Jahr 1994 ein Spekulationsgewinn von US $ 2,00 vor…
…daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
…keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfaßt sein werden, sodaß das Besteuerungsrecht an…
…die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die Transaktion insgesamt betrachtet der Steuerumgehung dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt…
…mit BGBl. Nr. 699/1991 aus Anlass der Erlassung des Umgründungssteuergesetzes erfolgten Novellierung des § 31 EStG. Die in EAS 421 vertretene Rechtsauffassung bezog sich auf einen Fall vor Novellierung der zitierten Gesetzesbestimmung. 27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Gewinnausschüttungsvorbehaltes vorliegen (EAS 788) und sollte folglich die Dividende nicht dem Erwerber, sondern dem…
…durch ein DBA österreichische Besteuerungsrechte nur eingeschränkt, nicht aber begründet werden können. Wird im Jahr 5 nach dem Zuzug die Beteiligung um 1.000 verkauft und ergibt sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem…
…unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 10 i.V. mit Artikel 22 auf die in Österreich vom Veräußerungsgewinn erhobene Körperschaftsteuer angerechnet werden. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 6…
… 42 Abs. 2 Z 1 Investmentfondsgesetz aus der diesbezüglichen Steuerpflicht ausgenommen sind. Für die Einordnung der Erträge auf der Ebene des DBA-Deutschland enthält Artikel 10A Abs. 3 des Abkommens die Anordnung, dass Gewinnverteilungen auf Grund von Genussrechten dann als "Dividenden" im Sinn des Abkommens…
…Treaty shopping" durch eine Steueroasengesellschaft zu sehen, wird keine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung nach dem österreichisch-schweizerischen DBA bestehen (in diesem Sinn EAS 759 v. 21.11.95). Liegt hingegen kein Fall von Treaty shopping vor, wird der anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach…
…einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist auf die Körperschaftsteuer nach den Vorschriften des Artikels 15 Abs. 2 anzurechnen. Aus dem österreichischen Endbesteuerungserlaß kann…
…zwei Jahre im Vermögen der 5 Einbringenden standen, ist für die Sacheinlagen in die österreichische Holdinggesellschaft Kapitalverkehrsteuerfreiheit gegeben; eine Zusammenrechnung der Besitzzeit vor und nach der innerfamiliären Vermögensaufteilung ist allerdings nicht vorgesehen. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs. 1 Z 3 EStG stünde nach dem geltenden Gesetzeswortlaut nur dann zu, wenn die Beteiligungsveräußerung im Privatvermögen stattfindet. 21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig den Gesellschafter vor die Wahl, anstelle einer quellensteuerpflichtigen Dividendenausschüttung die Zuteilung von Bonusstammaktien entgegenzunehmen, und ist nun zu entscheiden, ob im zweiten Fall (Bonusstammaktien) gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG steuerfreie Gratisaktien vorliegen und…