Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Großbritannien stellt klar, dass ein britisches Unternehmen nicht schon deshalb in Österreich eine "Vertreterbetriebstätte" besitzt, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, vorausgesetzt, dass dieser Vertreter im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Beauftragt eine österreichische Filmproduktionsfirma eine inländische Modelagentur ihr für die inländische Produktion eines Werbespots ausländische Models zu vermitteln, dann tritt hiedurch inländische Steuerpflicht der ausländischen Models ein (siehe z.B. EAS 302, EAS 762). Der Schuldner der den Models zufließenden Einkünfte ist gemäß § 100…
Ein französisches Unternehmen wird gemäß Artikel 5 Abs. 6 DBA-Frankreich nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in Österreich, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer…
Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…
Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
Führt ein in Russland ansässiges Unternehmen Agenturtätigkeiten (Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Ist eine in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betriebene inländische Künstleragentur in der Weise tätig, dass sie inländische Veranstalter bezüglich der Machbarkeit, des Aufbaues und des Ablaufens von Veranstaltungen verschiedenster Art berät und hierbei auch die Vermittlung von mitwirkenden ausländischen Künstlern übernimmt, dann trifft die als…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Werden von einem österreichischen Werbefilmproduzenten Verträge mit einer deutschen und einer britischen Agentur abgeschlossen, derzufolge diese Agenturen freiberuflich tätige Schauspieler aus dem jeweiligen Land für Werbefilmaufnahmen zur Verfügung stellen, dann ist vorweg die Frage zu klären, ob diese Agenturen bloß als "Vermittler" auftreten, oder ob…