…Zeitpunkt) das Finanzamt Eisenstadt zuständig. Wurde wegen einer die 6-Monatsgrenze übersteigenden Säumigkeit eines Salzburger Finanzamtes am 2. März 2000 ein Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO gestellt, so geht die Entscheidungszuständigkeit auf die FLD für Wien, NÖ und Bgld. über. Wurde ein Anbringen bei einer unzuständigen…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat…
…ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das Finanzamt BEO in DBA-Fällen auch dann als gerechtfertigt anzusehen ist, wenn anstelle eines (möglichen) Veranlagungsantrages ein Rückzahlungsantrag gestellt wird. Im Rückzahlungsverfahren kann indessen keine fiktive Steuerveranlagung durchgeführt werden. Das Rückzahlungsverfahren ist daher nur für jene Steuerabzugsfälle geeignet, in…
…Zuständigkeitseinschränkung im letzten Halbsatz des § 13a AVOG will lediglich einer Auslegung vorbeugen, dass die auf Grund völkerrechtlicher Verträge an diplomatisch privilegierte Personen und Einrichtungen zu leistende Umsatzsteuervergütung, die 1976 durch das Umsatzsteuervergütungsgesetz dem BM für Finanzen übertragen worden ist, ebenfalls nach Eisenstadt verlagert worden sein…
…Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den "Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom…
…bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im…
…und erscheint daher bereits aus diesem Grund nicht völkerrechtskonform. Abgesehen davon hat anlässlich des Abschlusses des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens im Jahr 1954 das OECD-Musterabkommen mit seinem Artikel 17 noch gar nicht bestanden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie diesem Musterabkommen nunmehr eine Ausstrahlungswirkung auf…
…wird, wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch Absatz 1 nicht berührt." Artikel 15 Abs. 2 DBA-D-1954 sieht sodann für Deutschland die Anrechnungsverpflichtung dieser österreichischen Quellensteuer vor. Es dürfte hier offensichtlich eine Fehlinterpretation des Abkommens durch das deutsche Finanzamt erfolgt sein. Der…
…und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag zu erwirken, der beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzureichen ist (Abs. 6 des Rückzahlungserlasses, AÖF Nr…
…Deutschland erfahrungsgemäß im Fall von deutschen Vertriebsunternehmen ausländischer Hersteller unter Berufung auf den Fremdverhaltensgrundsatz regelmäßig darauf besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2…
…nur bei Einkünften eines "Künstlers" vorgesehen ist. Es wird empfohlen, das deutsche Finanzamt unter Hinweis auf die voliegende EAS-Auskunft um DBA-konforme Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können, müsste zur Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
…sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß…
…das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl richtig, dass nach Artikel 13 der EU-Schiedskonvention, ABl. L 225 v. 20.8.90 S. 10, die Endgültigkeit nationaler Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines…
…Verlusten die gleiche steuerliche Wirkung wie im Fall eines Verlustausgleiches zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste, die bereits einmal die österreichische Besteuerungsgrundlage voll aufgezehrt haben, in der Folge ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten…
…Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit anderen Worten dass die anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte zumindest noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, über die Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des…
…österreichische Bank das volle unternehmerische Risiko für die Darlehensgewährung von 500 Mio S an die inländische GmbH trägt und dass ihr das um 500 Mio S vom Stifter erworbene Wertpapier in banküblicher Art und Weise als Sicherheit dient, wird daher von der Bank eine Verknüpfung…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…