Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…4 EStG) weiterhin der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird diese Sichtweise, daß es sich bei den Gehaltsfortzahlungen um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges…
…Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich finanzamtlich als lohnsteuerabzugspflichtig erfasst ist, in Deutschland ansässige Arbeitskräfte angemietet und ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…
…134/1999 Z 4 betr. die Vertragsbeziehungen zu Deutschland). Unter den gegebenen Umständen hält das BM für Finanzen daher an der in EAS 1531 vertretenen Auffassung fest, dass die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. EAS 972 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, da auch dort eine Zuordnung…
…lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich…
…der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III, 92/2005 (Vordruck ZS-QU1), voraus. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…des österreichischen Beschäftigers kürzt und damit zu Lasten des schweizerischen Steueraufkommens geht. Doch rechtfertigt dies genauso wenig ein Lohnbesteuerungsrecht der Schweiz wie die - von der Schweiz außer Streit gestellte - Überlassung an ein schweizerisches Unternehmen; denn auch in diesem letztgenannten Fall kürzt die Gestellungsvergütung den Gewinn…
… Lohnsteuerprotokoll 1997, AÖF Nr. 185/1997). Nur vorsorglich sei beigefügt, dass die vorstehenden Ausführungen davon ausgehen, dass es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls hätte schon bisher - wegen mittelbarer Beteiligung - kein lohnsteuerabzugspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
… 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 idF AbgÄG 2005). Erhält die Hauptmieterin (die I-SPA) Ablösezahlungen für die Abtretung der Untermietrechte und der von ihr in den gemieteten Objekten getätigten Investitionen, sind diese Ablösezahlungen Teil ihrer aus inländischem unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinne aus Gewerbebetrieb…
…3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der Löhne der entsandten Leiharbeitskräfte auf Grund des DBA Deutschland ein Besteuerungsrecht zusteht, zunächst zu beachten, dass die Arbeitskräfteüberlassung im vorliegenden Fall nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält…
…in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll, dann stellt dies ein atypisches Element für einen Arbeitsgestellungsvertrag dar. Denn nach LStR 2002 Rz 923 findet im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages die (gesamte…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
…9 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in § 98 Z 4 EStG in Verbindung mit § 70 Abs. 2 Z 2 EStG zu sehen (Lohnsteuerabzug mit 20%). 17. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
If an Austrian company, which is specialised in industry plant constructions, has set up a permanent establishment in Egypt in order to fulfil its contractual obligations to modernise a hot strip mill in Cairo, Article V and Article XIV para. 2 of the Austrian-Egyptian…