…unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus…
…Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA. (v. 06). Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
…aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge…
…der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war. Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715 dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der…
…dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf…
…kein Rücktrag in die Jahre der Aktivzeit zulässig ist) mit einer Verlustermittlung in Höhe von "Null" gleichzusetzen ist. Routinemäßig wird darauf hingewiesen, dass sich im EAS-Verfahren erteilte Antworten immer nur auf den in der Antwort selbst formulierten Sachverhalt beziehen können. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare) Wertminderung nach der maßgebenden Spiegelbildtheorie auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge…
…Zur Beurteilung dieser Frage kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, dass das deutsche Unternehmen in Österreich während der Durchführung der Gewährleistungsarbeiten keine Verfügungsmacht über die für diese Arbeiten benützten Räumlichkeiten hat, sondern die Reparaturarbeiten nach vorheriger Vereinbarung mit dem österreichischen Kunden auf einem jeweils verfügbaren…
… 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz…
…Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…dieser allerdings in einem ersten Schritt aus dem Gesamtgewinn der AG abgeleitet werden. Für diese Gewinnzurechnung an die grenzdurchschnittene Betriebstätte (an das E-Werk) gilt der Fremdvergleichsgrundsatz des Artikels 7 Absatz 2 des DBA-Deutschland, der auf dem "separate entity approach" basiert und der davon…
…dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Prämie keine inländische Betriebstätte mehr vorhanden war, hätte infolge des dem Abkommen innewohnenden Kausalitätsprinzips bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte die inländische Besteuerung nicht verhindern können. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zentraleuropa-GmbH gegründet, deren Aufgabe darin bestand, nach dem politischen Umbruch in den zentral- und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung "von Null" einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als…
…der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung…
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011
…einer ebenfalls in Österreich ansässigen und zum Konzernverbund gehörenden Nicht-Banken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer in einem EU-Staat ansässigen Banken-AG als vorbereitenden Anteilserwerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der ausländischen Banken-AG…
…aus unbeweglichem Vermögen - und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie - bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 eintritt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Gemäß …
…dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen der Frühpensionierung zu erblicken und die Kausalität mit der Aktivtätigkeit zu bestreiten. Doch selbst wenn der Anspruch erst anlässlich der vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit…
…ob das Besteuerungsrecht dennoch dem Ansässigkeitsstaat zusteht, weil die Abfindung zwar zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, aber nicht mehr als Entgelt für die im Tätigkeitsstaat ausgeübte Arbeit gezahlt wird (Rechtsprechungstendenz des BFH, siehe zB Urteil vom 02.09.2009, I R 111/08)…