…Gewinnausschüttungen von der deutschen Besteuerung freizustellen. Wird die ungarische Beteiligung veräußert, dann ist Ungarn gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Ö/H und Deutschland gemäß Artikel 4 DBA-Ö/D zur Steuerfreistellung verpflichtet; der Veräußerungsgewinn ist als Teil des inländischen Betriebstättengewinnes daher ausschließlich in Österreich…
…ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in Österreich angerechnet werden; denn gemäß Artikel 6 i.V. mit Artikel 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte Veräußerungsgewinn in Österreich von der…
…österreichischer Seite in den Händen der inländischen Gesellschafterin (der inländischen GmbH) keine steuerlichen Konsequenzen aus; die steuerlichen Folgerungen in Ungarn bestimmen sich nach innerstaatlichem ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen…
…die Tankstelle und die Tiefgarage von der Kommanditgesellschaft selbst betrieben und die Geschäftsräumlichkeiten des Einkaufszentrums an Interessenten vermietet werden, so unterliegen die aus diesen Beteiligungen erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-Ungarn der ausschließlichen Besteuerung in Ungarn. Sie sind in Österreich nur für Zwecke des…
…Sollte der Veräußerungsvorgang auf ungarischer Seite unter den gegebenen Umständen nicht auf Grund des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt…
…in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur vorsorglich ist beizufügen, dass dann, wenn einem in Ungarn…
…lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des Abkommens verliert der Quellenstaat in Umgründungsfällen, die…
…läge ein steuerwirksamer Tausch vor, der für den österreichischen Gesellschafter die Versteuerung eines Veräußerungsgewinnes zur Folge hätte. Da ein steuerwirksamer Tausch auch als "Veräußerung" im Sinn von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ungarn anzusehen ist, stünde das Abkommen der steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand…
…der Überlassung von Kapitalvermögen oder von Immaterialgütern, sind die Einkünfte unter Beachtung der mit den Drittstaaten geschlossenen DBA der österreichischen Einkommensbesteuerung zuzuführen. Ungarn ist durch das DBA-Ö/H nicht gehindert, den nach seinem Recht in seinem Staatsgebiet ansässigen Einkünfteempfänger (die in Ungarn als Kapitalgesellschaft…
…die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn erzielt. Dies gilt auch dann, wenn diese von der S-GmbH & Co KG akquirierten Mietverträge gegen Ablösezahlung an…
…entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine Beteiligung an einer ungarischen KG, die einer österreichischen KG vergleichbar ist und die ausschließlich über Betriebstätten in Ungarn verfügt, hat demnach zur Folge, dass Gewinnanteile aus…
…im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Wenn daher in Artikel 10 des DBA-Ungarn vereinbart wurde, dass Gewinnausschüttungen, die ein österreichisches Unternehmen aus einer Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft bezieht, in Ungarn mit 10% an der Quelle besteuert werden dürfen, so setzt dies eine innerstaatliche…
…Umstand, dass dieselbe Gewinnausschüttung auf ungarischer Seite als "Dividende" nach Artikel 10 Abs. 2 DBA-Ungarn mit einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung belegt wird, kann für sich allein nicht bewirken, dass in Österreich auf Grund von Artikel 10 Abs. 1 des Abkommens eine Besteuerung vorgenommen wird…
…I R 110/05), sind beide Staaten berechtigt, in dieser Frage auf ihr nationales Recht zurückzugreifen. Es liegt daher auf österreichischer Seite kein Verstoß gegen das DBA-Ö/Ungarn vor, wenn nur den beiden deutschen Gesellschaftern etwaige Abkommensvorteile, und zwar jene aus dem DBA-Ö…
…österreichische Privatstiftung Beteiligungserträge von einer ungarischen Kapitalgesellschaft, dann sind diese gemäß § 13 Abs. 2 Z. 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn auf 10…
…von der einbringenden GmbH nach § 202 Abs. 1 HGB mit dem handelsrechtlichen Buchwert der eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung…
…unterschiedlichen Behandlung der Personengesellschaften in den beiden Staaten ein Qualifikations- und/oder Zurechnungskonflikt ergeben kann. Österreich wendet bei Personengesellschaften das Transparenzprinzip an und besteuert im vorliegenden Fall eine Veräußerung von ungarischem unbeweglichem Vermögen durch die beiden Gesellschafter an die Kft wohingegen Ungarn dem Intransparenzprinzip folgend…
…von § 29 BAO in Österreich zur Verfügung gestellt wird und wenn sie auch über keinen inländischen ständigen Vertreter verfügt. Die Arbeitslöhne der mit der Abwicklung befassten Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft wären zwar der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen, doch steht Artikel 15 des DBA-Ungarn…
…Veräußerungsgewinn gemäß § 10 Abs. 2 KStG in Österreich steuerfrei. Der Umstand allein, dass sowohl Tschechien als auch Ungarn auf Grund der von Österreich mit diesen Staaten abgeschlossenen DBAs den Veräußerungsvorgang steuerfrei zu belassen haben, hat nicht auf der Grundlage von § 10 Abs. 3 KStG den…
…dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen, bedarf es aber keines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses. Tatsächliche Gegenseitigkeit genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen…